Dienstag, 2. Juli 2013

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Holland

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. 

Für die Einreise nach Holland benötigen Sie einen gültigen "Hundepass", den sogenannten EU Heimtierpass mit Beschreibung des Tiers, Name und Adresse des Halters sowie dem Nachweis der Tollwut Impfung. 

Bei der Einreise muss die Impfung mindestens 21 Tage alt sein, da unter 3 Monaten nicht geimpft wird in Deutschland gelten für Welpen besondere Regelungen. Die Folgeimpfungen müssen erfolgt sein. 
Ebenfalls MUSS der Hund mit einem Microchip versehen sein! 

Mit wieviel Hunden kann ich einreisen? 

Es dürfen maximal 5 Hunde bei der Einreise mitgenommen werden.

Hunde jünger als 3 Monate

  • Welpen, die jünger als 3 Monate sind, müssen bei der Einreise nicht geimpft sein, sie müssen jedoch einen gültigen EU - Heimtierausweis besitzen. 
  • die Welpen müssen mit einem Microchip versehen sein 
  • Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass der Hund nur an seinem Geburtsort gehalten wurde und nicht in Kontakt mit wilden Tieren war, welche ggf Tollwut übertragen können. 
  • Sofern der Hund noch von der Mutter abhängig ist, muss diese bei der Einreise dabei sein, sie hat die generellen Einreisebestimmungen zu erfüllen. 
Ende des Pitbullverbots

Die "regeling agressieve dieren" (RAD = Regelung für agressive Tiere) wurde zum 1.1.2009 abgeschafft, es wird auch keine weiteren Ausnahmeregelungen geben, somit dürfen alle Rassen einreisen. 

In Holland gilt generell LEINENPFLICHT! Eine Regelung wie in Deutschland gibt es nicht, der Hund ist nur an ausgewiesenen Gebieten abzuleinen. 

An vielen Stränden sind Hunde erlaubt

In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf den meisten Campingplätzen und Hotels sind Hunde - an der Leine - erlaubt. Dennoch sollte man sich vorab informieren, ob dies auch für die ausgesuchten Hotels gilt. 

Wir empfehlen, sich vor der Reise noch einmal beim Tourismusverband über die Regelungen in der Gemeinde zu informieren, so dass auch die Hundeauslaufgebiete bekannt sind. 

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