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Freitag, 13. Juni 2014

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Gesetzesänderung in Dänemark tritt am 1.7.2014 in Kraft!

Achtung, ab dem 1.7.2014 gibt es Dänemark ein neues Gesetz, welches auf den enormen Druck der Oeffentlichkeit hin die bisherigen Regelungen im Falle eines Beissvorfalls ersetzt:
Ab sofort kann nicht mehr einfach vor Ort entschieden werden, was mit einem "bissigen" Hund passiert, sondern es kann auf einen Sachverständigen bestanden werden. Diese Aenderung soll allen Hundebesitzern, sowohl Einheimischen als auch Touristen, eine grössere Sicherheit geben. Auch streunende Hunde sind nun besser geschützt. 
Eine zusätzliche Aenderung sieht vor, dass streunende Hunde nicht einfach wie bisher geschossen werden können, wenn sie sich auf dem Grund und Boden einer Person befinden, jedoch wird eine Geldstrafe eingeführt für Hundebesitzer, deren Hunde mehrfach beim Streunen beobachtet worden sind. 
Das exisiterende Gesetz bezüglich der verbotenen Hunderassen und deren Zucht oder EInfuhr bleibt weiterhin in Kraft! 
Wir finden: es ist ein kleiner Schritt aber wenn man sieht, wie die schwierig Gesetzesänderungen dennoch durchzusetzen sind, ist dies ein erster Schritt in die richtige Richtung! ¨
Weitere Informationen unter: 

Donnerstag, 12. September 2013

ACHTUNG

Liebe Leser,

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass seit Juli eine neue Einreisebestimmung für Kroatien eingeführt wurde!!!! 

Seit dem 1.7.13 ist die Einreise nach Kroatien mit „als gefährlich eingestufte Hunderassen“ wie den Pitbull-Terrier oder aus seiner Rasse gezüchtete Hunde, die nicht im Verzeichnis des Kynologischen Weltverbandes (FCI) eingetragen sind, verboten!!!

Die Kroatische Botschaft äussert sic dazu wie folgt: 

Aufgrund des § 2, Abs. 1 der Verordnung über gefährliche Hunde gilt als „gefährlich“ irgendein Hund, ungeachtet seiner Rasse, der:
- ohne ersichtlichen Grund, einen Menschen angegriffen, ihm körperliche Verletzungen zugefügt oder ihn getötet hat,
- ohne ersichtlichen Grund einen anderen Hund angegriffen und ihm körperliche Verletzungen zugefügt hat,
- gezüchtet und/oder ausgebildet ist für Hundekämpfe oder im organsierten Hundekampf mit einem anderen Artgenossen vorgefunden ist, sowie
- Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull, die nicht aus der Züchtung aus § 8 Abs. 1 der Verordnung (Pittbull Terrier) und deren Krezungen stammen.
Weiterhin wird im § 11 derselben Verordnung festgelegt, dass Durchfahrt, Verbringung und vorläufiger Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien von Hunden der Rasse Terrier, Typ Bull und deren Kreuzungen, die in das Register der F.C.I nicht eingetragen sind, nicht gestattet ist.
Aufgrund des oben Genannten ist die Verbringung und der vorläufige Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien für Hunde z.B. der Rasse Rottweiler und Kangal gestattet, während die Verbringung des Mischlings Staffordshire Terrier nicht erlaubt ist, weil gemäß § 8 der Verordnung über gefährliche Hunde nur Hunde der Hunderassen Terrier, Typ Bull – Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Mini Bullterrier aus kontrollierter Zucht, die einen Abstammungsnachweis des Kroatischen Kynologieverbands haben und in das Kroatische Zuchtbuch eingetragen sind oder einen Abstammungsnachweis des Kynologieverbands eines der Mitgliedsländer der F.C.I. haben, auf das Gebiet der Republik Kroatien verbracht werden können

Dienstag, 9. Juli 2013

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Polen

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. Polen ist vielleicht nicht das klassische Urlaubsland, aber wenn man viel erleben möchte für wenig Geld, ist Polen ein wahrer Geheimtip! Hier gibt es traumhafte Küstenlandschaften mit langen Stränden oder auch eine Waldreiche Seenplatte mit über 200 Seen! Wer Hunde hat, mit denen er Wintersport betriebt, wird in Polen in den Wintermonaten sicherlich auf seine Kosten kommen, da hier ausgezeichnete Bedingungen herrschen! 

Für die Einreise nach Polen benötigen Sie keinen gültigen "Hundepass", wie in anderen Ländern, es empfieht sich jedoch, diesen mitzunehmen! Auch müssen keine Impfungen vorgewiesen werden. Es ist jedoch sehr zu empfehlen, alle Impfungen durchgeführt zu haben. 


Mit wieviel Hunden kann ich einreisen? 

Es dürfen beliebig viele Hunde bei der Einreise mitgenommen werden.

Hunde jünger als 3 Monate
  • es gibt keine speziellen Regelungen 

ACHTUNG - Krankheiten

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schützen Sie Ihren Hund durch Spot-on oder ein Spray gegen Zecken, eventuell in Kombination mit einem Zeckenhalsband (Aufpassen! Nicht alle Produkte sind zu kombinieren. Fragen Sie Ihren Tierarzt.). Und natürlich nach jeder Wanderung im Freien gut kontrollieren.

In Polen kommt noch Tollwut vor.

Bei Bergwanderungen sollten Sie die Fußsohlen Ihres Hundes gut nachsehen. Spezielle Hundeschuhe können vor Verletzungen schützen.

Mit Hund im Restaurant

Hunde sind in Polen in Restaurants gern gesehen! Generell sollte man die Küche geniessen, denn sie bietet ungeahnte Ueberraschungen!  Normalerweise isst man viel Fleisch und möglichst mit einem Gläschen Vodka. Aber auch Fisch wird in Polen gerne gegessen, allen voran der Karpfen.

Vorsicht bei Kaffee! Am besten vorher fragen, denn es gibt durchaus die Sitte, den Kaffee direkt im Glas aufzubrühen. 

Mit Hund am Strand

In der Hauptsaison empfiehlt sich an den Stränden ein praktischer Umgang: es findet sich immer ein Plätzchen, wo sie mit Ihrem Hund nach Herzenslust tollen können. Und in der Nebensaison laden kilometerlange Sandstrände zum Spazieren mit Hund ein. Hund kann Hund sein, generell sollte man sich so verhalten, dass man niemanden stört. generelle Leinenpflicht gibt es nicht

Allgemein


In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde einen Maulkorb tragen. Im Zug muss für Hunde der halbe Fahrpreis bezahlt werden. Es dürfen pro Fahrgast maximal 2 Hunde mitgenommen werden.

In den Nationalparks sind Hunde verboten.

Wir empfehlen, sich vor der Reise noch einmal beim Tourismusverband über die Regelungen in der Gemeinde zu informieren. 

Dienstag, 2. Juli 2013

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Holland

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. 

Für die Einreise nach Holland benötigen Sie einen gültigen "Hundepass", den sogenannten EU Heimtierpass mit Beschreibung des Tiers, Name und Adresse des Halters sowie dem Nachweis der Tollwut Impfung. 

Bei der Einreise muss die Impfung mindestens 21 Tage alt sein, da unter 3 Monaten nicht geimpft wird in Deutschland gelten für Welpen besondere Regelungen. Die Folgeimpfungen müssen erfolgt sein. 
Ebenfalls MUSS der Hund mit einem Microchip versehen sein! 

Mit wieviel Hunden kann ich einreisen? 

Es dürfen maximal 5 Hunde bei der Einreise mitgenommen werden.

Hunde jünger als 3 Monate

  • Welpen, die jünger als 3 Monate sind, müssen bei der Einreise nicht geimpft sein, sie müssen jedoch einen gültigen EU - Heimtierausweis besitzen. 
  • die Welpen müssen mit einem Microchip versehen sein 
  • Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass der Hund nur an seinem Geburtsort gehalten wurde und nicht in Kontakt mit wilden Tieren war, welche ggf Tollwut übertragen können. 
  • Sofern der Hund noch von der Mutter abhängig ist, muss diese bei der Einreise dabei sein, sie hat die generellen Einreisebestimmungen zu erfüllen. 
Ende des Pitbullverbots

Die "regeling agressieve dieren" (RAD = Regelung für agressive Tiere) wurde zum 1.1.2009 abgeschafft, es wird auch keine weiteren Ausnahmeregelungen geben, somit dürfen alle Rassen einreisen. 

In Holland gilt generell LEINENPFLICHT! Eine Regelung wie in Deutschland gibt es nicht, der Hund ist nur an ausgewiesenen Gebieten abzuleinen. 

An vielen Stränden sind Hunde erlaubt

In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf den meisten Campingplätzen und Hotels sind Hunde - an der Leine - erlaubt. Dennoch sollte man sich vorab informieren, ob dies auch für die ausgesuchten Hotels gilt. 

Wir empfehlen, sich vor der Reise noch einmal beim Tourismusverband über die Regelungen in der Gemeinde zu informieren, so dass auch die Hundeauslaufgebiete bekannt sind. 

Sonntag, 30. Juni 2013

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Dänemark

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. 

Aus gegebenem Anlass möchten wir auch Dänemark nicht aussen vor lassen! Wir werden weder die Bestimmungen bewerten noch subjektiv darstellen, an dieser Stelle soll vor allen Dingen SACHLICH aufgeklärt werden. 

Bei der Einfuhr von Hunden nach Dänemark ist ein gültiger Heimtierausweis vorzulegen, darüber hinaus muss der Hund gechipt ODER tätowiert werden.  Eine gültige Tollwut Impfung muss aus dem Heimtierausweis hervorgehen. Alle Hunde, die nach dem 3. Juli 2011 geboren wurden, müssen gechipt sein!

Bitte beachten: die Tollwut-Impfung muss NACH dem implantationsdatum des Chips liegen, da sonst keine eindeutige Zuordnung der Impfung zum Hund erfolgen kann! 

Seit dem 1. Juli 2010 gelten bei der Einreise nach Dänemark neue Bedingungen, dies heisst, Hunde bestimmter Rassen können nicht nach Dänemark eingeführt werden, ebenso wenig dürfen sie dort gehalten oder gezüchtet werden. 
In Dänemark gelten zwei Hunderassen als besonders gefährlich: Pitt Bull Terrier und Tosa Inu. Einreise, Haltung und Züchtung von diesen Hunderassen, und von Hunden aus Kreuzungen dieser Hunderassen, sind streng verboten, und wird mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe des Hundebesitzers bestraft, sowie mit der Einschläferung des Hundes. Die erweiterte Rasseliste finden Sie weiter unten. 


Alle EU-Länder inkl. Andorra, die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan unterliegen diesen Regeln. Für die Einfuhr aus anderen (Dritt-) Ländern gelten andere Regeln. Hierüber können Sie sich bei der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelanstalt informieren.

Ungeimpfte Welpen (3 Monate oder jünger)
Wenn man in Dänemark einen Wohnsitz hat, ist es möglich eine Genehmigung zur Einfuhr nach Dänemark von ungeimpften Welpen, die junger als 3 Monate alt sind, zu bekommen. Wenn die Reise ausschließlich als Urlaub angesehen werden kann, ist es nicht möglich eine solche Genehmigung zu bekommen.

Gefährliche Hunde
Seit dem 1. Juli 2010 gibt es eine erweiterte Liste über verbotene Hunde in Dänemark. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.
Die Haltung, Zucht oder Einfuhr von den folgenden 13 Rassen ist in Dänemark verboten, sofern sie NACH dem 17. März 2010 angeschafft wurden! 

  1. Pitbull Terrier
  2. Tosa Inu
  3. Amerikanischer Staffordshire Terrier
  4. Fila Brasileiro
  5. Dogo Argentino
  6. Amerikanische Bulldogge
  7. Boerboel
  8. Kangal
  9. Zentralasiatischer Ovtcharka
  10. Kaukasischer Ovtcharka
  11. Südrussischer Ovtcharka
  12. Tornjak
  13. Sarplaninac

Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.

Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt und auch erwünscht! 


Hunde, die von dem Verbot betroffen sind, dürfen sich ohne Leine in sogenannten "Hundewäldern" bewegen, müssen jedoch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Die Befreiung gilt nur für Hundewälder, d. h. in abgegrenzten Bereichen, die Waldbesitzer den Inhabern von Hunden zur Verfügung gestellt haben, um den Hund dort ohne Leine zu bewegen. Es ist also keinesfalls eine allgemeine Ausnahme, die alle öffentlichen Parks und Wälder oder öffentlich zugängliche Trainingsplätze oder dergleichen umfasst.

Wenn nach dem 17. März 2010 ein Hund, der von dem Verbot betroffen ist, erworben wurde, kann die Polizei entscheiden, dass der Hund getötet wird. Wir sind uns bewusst, dass dies zu vielen Protesten geführt hat, allerdings ist dieses Gesetz in Dänemark damals eingeführt worden für NEUANSCHAFFUNGEN! Keineswegs werden Hunde, die vor diesem Datum angeschafft wurden, einfach getötet. 

Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist. Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Möglichkeiten auch den deutschen Behörden zur Verfügung stehen.  

Leinenpflicht
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:
  • An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
  • In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.

Bornholm 
Im Transit zur Insel Bornholm gibt es keine Mitnahmeprobleme für Tier auf der Fähre von Kopenhagen zur Insel Bornholm.Sollten Sie sich aber entscheiden mit Ihrem Tier über Schweden nach Bornholm zu reisen, gelten für Sie und für Ihr Tier zusätzlich die schwedischen Anforderungen.  

Faröer Inseln
Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Faröer Inseln ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Faröer Inseln durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. 

Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei dem zuständigen Tourismus Verband über die genauen lokalen Gegebenheiten, wo sich z.B. Hundewälder oder Auslaufgebiete befinden. 

Freitag, 28. Juni 2013

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Schweiz

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. 


Wenn Sie mit ihrem Hund in die Schweiz fahren wollen, sollten Sie sich vorab darüber im Klaren sein, dass dort andere Richtlinien gelten als bei uns in Deutschland. Was es noch komplizierter macht: Jedes Kanton in der Schweiz hat seine eigenen Gesetze.

Wenn Sie einreisen wollen, benötigen Sie einen gültigen Pass, den sogenannten Hiemtierausweis für ihren Hund, dieser muss den Nachweis einer Tollwutimpfung beinhalten sowie die Chipnummer für ihren Hund. 

Bitte beachten Sie: in der Schweiz besteht Chipflicht!!! 

Die Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen (achtung, manche Seiten geben fälschlicherweise noch 30 Tage an!). Folgeimpfungen müssen im angegebenen Zeitraum stattgefunden haben. Da ein Hund in Deutschland erst mit 3 Monaten geimpft werden kann, ergibt sich ein "Mindesteinreisealter" von fast 4 Monaten für GEIMPFTE Hunde. Für Hunde jünger als 3 Monate gilt Folgendes: 


  • Welpen die jünger sind als 3 Monate brauchen nicht geimpft zu sein, müssen jedoch einen gültigen EU-Ausweis mitführen.
  • Der Hund muss außerdem gechipt sein.
  • Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). 
  • Oder der Hund muss von seine Mutter begleitet werden, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen.


Es dürfen maximal 5 Hunde bei der Reise mitgenommen werden! 

Achtung: Dauerhaftes Einreiseverbot für kupierte Hunde!


Das Einfuhrverbot für Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten gilt nur, wenn Sie länger als 3 Monate in der Schweiz verbleiben oder bei einem Umzug in die Schweiz. Wenn Sie also Ihren Urlaub in der Schweiz verbringen, gilt diese Regelung nicht.

MaulkorbpflichtIn verschiedenen Kantonen und auch in gewissen Städtegebieten wurde Maulkorbpflicht und/oder Leinenzwang eingeführt. Wir empfehlen, sich vor Ort noch zu informieren (vor allem wenn Sie mit grösseren Hunden reisen).
Ein genereller Leinen- und / oder Maulkorbzwang besteht nicht!!! 

Mittwoch, 26. Juni 2013

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Oesterreich

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. 


Wenn Sie mit ihrem Hund nach Oesterreich fahren wollen, sollten Sie sich vorab darüber im Klaren sein, dass dort andere Richtlinien gelten als bei uns in Deutschland. Was es noch komplizierter macht: Jedes Bundesland in Oesterreich hat seine eigenen Gesetze.

Zu allererst sollten Sie einen Pass für Hunde haben, den sogenannten Heimtierausweis. Dieser beinhaltet eine Beschreibung der Rasse, Geburtsdatum, Chipnummer, Impfungen etc beinhalten. 

Hunde, die nach Oesterreich einreisen, müssen gechipt sein, darüber hinaus darf ich mit maximal 5 Hunden einreisen! 

Wie reise ich mit Welpen ein? 

  • Hunde jünger als 3 Monate müssen nicht geimpft sein, benötigen aber dennoch den Heimtierausweis
  • Der Hund muss gechipt sein 
  • Darüber hinaus sollte nachgewiesen werden können, dass der Hund bis zu seiner Reise an seinem Geburtsort war und nicht mit wild lebenden Tieren in Kontakt war über die er eine Tollwut- Infektion hätte bekommen können. Dies am besten vom Tierarzt bestätigen lassen, sollte der HUnd noch abhängig sein, muss das Muttertier mitgeführt werden! 

Die Leinen- und Maulkorbpflicht ist entgegen der gängigen Meinung NICHT einheitlich geregelt sondern von Gemeinde zu gemeinde unterschiedlich 

In Wien z.B. besteht Leinenpflicht an öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen, Leinen und Maulkörbe dagegen sind an allen öffentlichen Orten (Straßen, Plätze, frei zugängliche Teile von Häusern, Höfe, Lokale, Kleingartenanlagen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, etc.) und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln anzulegen. Darüber hinaus besteht Maulkorbpflicht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten (wie auch immer das nachgewiesen wird). 


Es empfiehlt sich daher, Leine und Maulkorb bei einem Aufenthalt in Österreich jedenfalls immer mitzuführen, und im Bedarfsfall beides anzulegen.


Für genauere Auskünfte wird empfohlen, sich an die Gemeindeverwaltung bzw. an die Tourismusstelle des Aufenthaltsortes in Österreich zu wenden.