Freitag, 28. Juni 2013

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Schweiz

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. 


Wenn Sie mit ihrem Hund in die Schweiz fahren wollen, sollten Sie sich vorab darüber im Klaren sein, dass dort andere Richtlinien gelten als bei uns in Deutschland. Was es noch komplizierter macht: Jedes Kanton in der Schweiz hat seine eigenen Gesetze.

Wenn Sie einreisen wollen, benötigen Sie einen gültigen Pass, den sogenannten Hiemtierausweis für ihren Hund, dieser muss den Nachweis einer Tollwutimpfung beinhalten sowie die Chipnummer für ihren Hund. 

Bitte beachten Sie: in der Schweiz besteht Chipflicht!!! 

Die Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen (achtung, manche Seiten geben fälschlicherweise noch 30 Tage an!). Folgeimpfungen müssen im angegebenen Zeitraum stattgefunden haben. Da ein Hund in Deutschland erst mit 3 Monaten geimpft werden kann, ergibt sich ein "Mindesteinreisealter" von fast 4 Monaten für GEIMPFTE Hunde. Für Hunde jünger als 3 Monate gilt Folgendes: 


  • Welpen die jünger sind als 3 Monate brauchen nicht geimpft zu sein, müssen jedoch einen gültigen EU-Ausweis mitführen.
  • Der Hund muss außerdem gechipt sein.
  • Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). 
  • Oder der Hund muss von seine Mutter begleitet werden, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen.


Es dürfen maximal 5 Hunde bei der Reise mitgenommen werden! 

Achtung: Dauerhaftes Einreiseverbot für kupierte Hunde!


Das Einfuhrverbot für Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten gilt nur, wenn Sie länger als 3 Monate in der Schweiz verbleiben oder bei einem Umzug in die Schweiz. Wenn Sie also Ihren Urlaub in der Schweiz verbringen, gilt diese Regelung nicht.

MaulkorbpflichtIn verschiedenen Kantonen und auch in gewissen Städtegebieten wurde Maulkorbpflicht und/oder Leinenzwang eingeführt. Wir empfehlen, sich vor Ort noch zu informieren (vor allem wenn Sie mit grösseren Hunden reisen).
Ein genereller Leinen- und / oder Maulkorbzwang besteht nicht!!! 

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