Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe.
Aus gegebenem Anlass möchten wir auch Dänemark nicht aussen vor lassen! Wir werden weder die Bestimmungen bewerten noch subjektiv darstellen, an dieser Stelle soll vor allen Dingen SACHLICH aufgeklärt werden.
Bei der Einfuhr von Hunden nach Dänemark ist ein gültiger Heimtierausweis vorzulegen, darüber hinaus muss der Hund gechipt ODER tätowiert werden. Eine gültige Tollwut Impfung muss aus dem Heimtierausweis hervorgehen. Alle Hunde, die nach dem 3. Juli 2011 geboren wurden, müssen gechipt sein!
Bitte beachten: die Tollwut-Impfung muss NACH dem implantationsdatum des Chips liegen, da sonst keine eindeutige Zuordnung der Impfung zum Hund erfolgen kann!
Seit dem 1. Juli 2010 gelten bei der Einreise nach Dänemark neue Bedingungen, dies heisst, Hunde bestimmter Rassen können nicht nach Dänemark eingeführt werden, ebenso wenig dürfen sie dort gehalten oder gezüchtet werden.
In Dänemark gelten zwei Hunderassen als besonders gefährlich: Pitt Bull Terrier und Tosa Inu. Einreise, Haltung und Züchtung von diesen Hunderassen, und von Hunden aus Kreuzungen dieser Hunderassen, sind streng verboten, und wird mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe des Hundebesitzers bestraft, sowie mit der Einschläferung des Hundes. Die erweiterte Rasseliste finden Sie weiter unten.
Alle EU-Länder inkl. Andorra, die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan unterliegen diesen Regeln. Für die Einfuhr aus anderen (Dritt-) Ländern gelten andere Regeln. Hierüber können Sie sich bei der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelanstalt informieren.
Ungeimpfte Welpen (3 Monate oder jünger)
Wenn man in Dänemark einen Wohnsitz hat, ist es möglich eine Genehmigung zur Einfuhr nach Dänemark von ungeimpften Welpen, die junger als 3 Monate alt sind, zu bekommen. Wenn die Reise ausschließlich als Urlaub angesehen werden kann, ist es nicht möglich eine solche Genehmigung zu bekommen.
Gefährliche Hunde
Seit dem 1. Juli 2010 gibt es eine erweiterte Liste über verbotene Hunde in Dänemark. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.
Die Haltung, Zucht oder Einfuhr von den folgenden 13 Rassen ist in Dänemark verboten, sofern sie NACH dem 17. März 2010 angeschafft wurden!
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Amerikanische Bulldogge
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Ovtcharka
- Kaukasischer Ovtcharka
- Südrussischer Ovtcharka
- Tornjak
- Sarplaninac
Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt und auch erwünscht!
Hunde, die von dem Verbot betroffen sind, dürfen sich ohne Leine in sogenannten "Hundewäldern" bewegen, müssen jedoch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Die Befreiung gilt nur für Hundewälder, d. h. in abgegrenzten Bereichen, die Waldbesitzer den Inhabern von Hunden zur Verfügung gestellt haben, um den Hund dort ohne Leine zu bewegen. Es ist also keinesfalls eine allgemeine Ausnahme, die alle öffentlichen Parks und Wälder oder öffentlich zugängliche Trainingsplätze oder dergleichen umfasst.
Wenn nach dem 17. März 2010 ein Hund, der von dem Verbot betroffen ist, erworben wurde, kann die Polizei entscheiden, dass der Hund getötet wird. Wir sind uns bewusst, dass dies zu vielen Protesten geführt hat, allerdings ist dieses Gesetz in Dänemark damals eingeführt worden für NEUANSCHAFFUNGEN! Keineswegs werden Hunde, die vor diesem Datum angeschafft wurden, einfach getötet.
Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist. Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Möglichkeiten auch den deutschen Behörden zur Verfügung stehen.
Leinenpflicht
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:
- An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
- In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
Bornholm
Im Transit zur Insel Bornholm gibt es keine Mitnahmeprobleme für Tier auf der Fähre von Kopenhagen zur Insel Bornholm.Sollten Sie sich aber entscheiden mit Ihrem Tier über Schweden nach Bornholm zu reisen, gelten für Sie und für Ihr Tier zusätzlich die schwedischen Anforderungen.
Faröer Inseln
Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Faröer Inseln ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Faröer Inseln durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt.
Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei dem zuständigen Tourismus Verband über die genauen lokalen Gegebenheiten, wo sich z.B. Hundewälder oder Auslaufgebiete befinden.
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