Ab dem 1. Juli wird es in Niedersachsen ein neues Gesetz geben. Dies sieht einen Sachkundenachweis für Hunde vor, ebenso eine Registrierung des Hundes in einem zentralen Register.
Der Sachkundenachweis verpflichtet jeden, der vor dem 1.Juli 2011 keinen Hund in seinem Besitz hatte und in dem Zeitraum davor nicht mindestens 2 Jahre einen Hund gehalten hat und dies über die Hundesteuer nachweisen kann, eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen.
Die Prüfung wird landesweit einheitlich sein. Im Verlauf sollen die (zukünftigen) Hundehalter unter anderem nachweisen, dass sie einen Hund einschätzen können, gefährliche Situationen erkennen können und in der Lage sind, möglichen Gefahren so vorzubeugen. Jeder Halter muss seinen Hund so führen können, dass von ihm keine Belästigung oder gar Gefahr für Menschen oder Tiere entsteht.
Zu der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde kommt nun auch die Registrierung in einem zentralen Register dazu. Die Registrierung muss vor Vollendung des 7. Lebensmonats erfolgen, sofern der Hund in einem älteren Alter "zuzieht", muss diese Meldung innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Dafür muss der Hund ebenfalls gechipt sein, so dass eine Zuordnung zu einem Halter jederzeit möglich ist, das Land Niedersachsen ist der Meinung, dass so nach Beissvorfällen der Hund leichter zuuordnen ist, auch wenn wir das Argument nicht so ganz verstehen, so ist doch für uns eher ein Halter viel leichter zu finden, der seinen Hund einfach "entsorgen" will.
Sicherlich wird der verbindliche Sachkundenachweis helfen, Hunde besser zu verstehen, ein besseres Verständnis zwischen Hundehalter und Nicht-Hundehalter zu kreieren! So kann man sich relativ gut darauf verlassen, dass der Mensch am anderen Ende der Leine wissen sollte, was er tut! Auch wenn das wohl leider nie zu 100% funktionieren wird. Da haben wir selbst unsere eigenen Erfahrungen mit anderen Hundehaltern gemacht, die ich nur kopfschüttelnd hinnehmen kann.
Ein Beispiel:
Ein "Neuhundehalter" war mit seinem Jack Russel unterwegs, dieser wurde auf einem Spaziergang von dem Hund meiner Freundin attackiert. Erst am nächsten Tag wurden die Verletzungen sichtbar und die Halterin wollte gern die Kontaktdaten meiner Freundin. Nun denn, bis hier hin alles fein, allerdings öffnete sie ungebeten unser Gartentor (an dem bereits ein Schild steht "vorsicht Hunde"), und läuft mit ihrem Jackie auf dem Arm durch meinen Garten - meine Hunde waren natürlich im Garten und ich war froh, dass ich meine beiden gut abrufen kann! Gut gemeint von der Dame aber nicht gut gemacht! Man muss schliesslich damit rechnen, dass ein Hund ein gewisses Territorialverhalten hat (und meine haben das ziemlich ausgeprägt), und nicht, dass es auch eine Klingel gegeben hätte!! Vielleicht wäre dies nicht so passiert, wenn sie einen Sachkundenachweis hätte vorlegen müssen, bevor sie den Hund aus dem TH bekommt.
Die neue Verordnung soll auch helfen, sich von Rasselisten zu entfernen, da diese Verordnung zum Teil der aktuellen LHundG entspricht, zb. wird eine Haftpflichtversicherung Pflicht, nicht nur für grosse oder gefährliche Hunde. Auch die Chippflicht ist sicherlich ein guter Schritt nach vorn.
Leider ist die Oeffentlichkeitsarbeit immernoch sehr für die Menschen ausgelegt, die nicht sonderlich hundefreundlich sind, siehe das Zitat von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer:
"Mit den umfassenden Regelungen des Hundegesetzes sind wir in Niedersachsen Vorreiter für die effektive Prävention vor Beißattacken und verbessern gleichzeitig den Tierschutz in der Hundehaltung durch die nachzuweisende Sachkunde. Die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen greifen zielgerecht ineinander und tragen so zu einem sicheren Miteinander von Hund und Mensch bei."
Sehr schade, denn an dieser Stelle wäre sicherlich die Möglichkeit gewesen, Hundebesitzer und "Nichthundemenschen" endlich näher zusammenzubringen und nicht auf den "Beissattacken" herumzukauen, die sicherlich nicht die Intention des normalen Hundehalters sind!
Menschen, die ihre Hunde agressiv trainieren (ohne diese in den Wach oder Schutzdienst zu stellen), sind immernoch die Ausnahme und ein veranwortungsvoller Halter wird sicherlich auch ohne diese Verorndung bereits versuchen, seinen Hund nach bestem Wissen und Gewissen verantwortungsbewusst zu führen. Da ein Hund ein Raubtier ist, kann man nie ausschliessen, dass ein Hund beisst, vielleicht auch gesundheitlich bedingt, was nicht unbedingt mit der Sachkunde des Halters zusammenhängen muss.
Wir hätten uns gewünscht, dass dies auch so kommuniziert wird und auch erwähnt wird, dass dieses neue Gesetz bei Hundehaltern grossen Anklang findet.
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