Dienstag, 31. Dezember 2013

ACHTUNG!!! NEUE RASSEBESTIMMUNGEN IN TEILEN DER SCHWEIZ!!!!

Liebe Leser, 
viele Menschen, ob Hundefreunde oder Hunde"feinde" diskutieren heiss über die Rasselisten in Deutschland, dabei vergessen wir oft, dass unsere Nachbarländer weitaus härtere Beschränkungen oder auch Listen führen, die im Laufe der Zeit eher verschärft als gelockert werden. 
So jetzt auch im Kanton Glarus in der Schweiz geschehen! Glarus an sich ist eine Gegend, die weniger vom Tourismus erschlossen ist, aber es liegt direkt neben den bekannten und beliebten Kantonen, St. Gallen, Uri, Graubünden oder Schwyz und ist dazu für viele Urlauber ein klassisches "Passagekanton". 
Ab dem 1.1.2014 sind dort nicht nur die "klassischen" Listenhunde in der Veterinärordnung zu finden, sondern auch der Schäferhund (Belgischer sowie Deutscher), Hovawart und Rodesian Ridgeback. 
In der Liste selbst wird hier noch unterschieden nach Schwere, was die Haltungsbedingungen betrifft, aber egal ob reinrassig oder Mix, die im Folgenden genannten Rassen müssen ab dem 1.1.2014 im Kanton Glarus mit kurzer Leine und Maulkorb geführt werden! Strafen bis zu 1000 SFR sind bei Missachtung möglich, also bitte gut aufpassen: 
  • –  American Staffordshire Terrier
  • –  Bullterrier
  • –  Rottweiler
  • –  Hovawart
  • –  Cane Corso
    –  Deutscher Schäferhund
  • - American Pitbullterrier
    - Staffordshire Bullterrier 
    - Dobermann
    - Dogo Agentin
    - Rhodesian Ridgeback
    - Belgischer Schäferhund

    Dennoch wünschen wir euch einen Guten Rutsch ins neue Jahr!!!!!
    Euer Pro-Maulkorb Team!

1 Kommentar:

  1. Beim Schutzdienst wird der Hund darauf konditioniert, in die Schutzhülle eines gestellten Opfers zu beißen. Der Helfer (das gestellte Opfer) trägt zur
    schutzdienst deutscher schäferhund

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