Ab heute gilt das neue Gesetz in München - Jeder Hund, der eine Schulterhöhe von mehr als 50 cm hat, muss von heute an vielerorts in München an die Leine. Viele Tierfreunde finden dies unangemessen und übertreiben, denn auch kleine Hunde können "Schaden" anrichten, unerzogen oder gar gefährlich sein. Trotz aller Kritik konnte das Gericht durchgesetzt werden. Wer sich nicht an die Regelung hält, muss mit hohen Strafen rechnen.
Der Stein des Anstosses: die Leinenpflicht tritt vor allem an Stellen in Kraft, die bisher als Hundeauslaufgebiete angesehen waren. Zwar wird vom Kreisverwaltungsreferenten Wilfried Blume Beyerle beteuert, dass grundsätzlich ein Hund die Möglichkeit zum Freilaufen haben solle, wofür München bisher auch unter Hundefreunden bekannt war, dennoch steigt die Zaht der Ausnahmen an:
Innerhalb des Alstadtrings ist nun Leinenpflicht, ebenso sämtliche Fussgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche mit Spielstrassenschild sowie öffentliche Märtke, Versammlungen und Veranstaltungen. Spielplätze waren bisher verboten und bleiben es auch weiterhin, dazu kommt allerdings, dass auch "um den Spielplatz herum" ein "grosser" (also grösser als 50cm) Hund nicht mehr von der Leine darf, sprich an den Bänken oder den Wegen um Spielplätze herum. Diese Regelung gilt für öffentliche UND private Spielplätze.
Natürlich ist die Verärgerung gross, vor allem, weil die Verordnung ohne eine einzige Gegenstimme den Stadtrat passiert hat. Aber:
Es gab gute Gründe, die Verordnung überhaupt anszustreben. so sind doch im letzten Jahr mit einer doppelt so hohen Anzahl als im Vorjahr 371 Vorfälle mit Hunden gemeldet worden, davon 140 Fälle besonders schwer, bei denen auch sicherheitsrechtlich eingegriffen wurde. Vor allem eine Attacke auf ein zweijähriges Mädchen in Harlaching, welche überregional bekannt wurde, brachte die Regierung in Zugzwang.
Natürlich ist eine solche Steigerung auch der grösseren Sensibilität der MItbürger zuzuschreiben, dennoch leben immer mehr Hunde in München und die wenigen, die für diese Vorfälle verantwortlich sind, sind nun der Grund für die Beschränkung für alle Vierbeiner.
Die Stadt wächst, die Zahl der Hunde auch, so begründet die Stadt, dass man das Geschehen nicht einfach sich selbst überlassen könne und einfach mehr Gebiete mit Leinenpflicht einführen müsse. Viele andere Grossstädte haben bereits eine solche Regelung, für die hundefreundlichen Münchner wird es wohl eine Weile dauern, sich daran zu gewöhnen.
Die neuen Regelungen lassen nur wenig Spielraum zur Interprepation, so ist nach der deutschen Verordnung eine Leine bekanntlich reissfest und von maximal 2 Metern länge, auch eine "Flexleine" sollte mit Vorsicht genutzt werden. Die Leine muss sicher am Halsband oder Geschirr befestigt sein. Eine Retreiverleine ist ebenfalls eine Grauzone, da diese nicht als "sicher befestigt" gilt.
Auch bei der Grösse des Hundes spielen Rassestandards keine Rolle, sondern nur die individuelle Grösse des eigenen Hundes. Erwachsene Schäferhunde, Boxer, Dobermänner und Deutsche Doggen fallen grundsätzlich unter die neue Verordnung. Auch wenn sie von kleiner Statur sind.
Viele Hundehalter sehen diese Grössenangabe als schwierig und willkührlich, dem stimmt sogar Blume Beyerle zu, der selbst ehemals einen Berner Sennenhund besass. Dies is aber nicht in der Hand der regionalen Politiker, denn der "grosse" Hund ist bundesweit festgelegt. Die Kommunen können also nur in diesem Rahmen Verordnungen erlassen, somit können generelle Verbote nicht einfach auf alle Hunde ausgeweitet werden.
Unverändert bleiben die Regelungen bei U- und S-Bahn - hier muss immer angeleint werden - sowie in den städtischen Grünanlagen, wo Hundebesitzer schon jetzt mit grünen Pollern auf Bereiche mit Leinenpflicht hingewiesen werden. Die Größe des Tieres spielt dabei keine Rolle. Im Westpark gilt die Regelung flächendeckend - wie übrigens eigentlich auch in den großen staatlichen Parks wie Englischer Garten oder Nymphenburger Schlosspark, auch wenn vor allem im englischen Garten dieser Regelung bisher nicht immer Folge geleistet wurde. Dies sollte man sich zukünftig sehr gut überlegen, denn die Strafen können empfindlich hoch werden.
Zwischen fünf und 1000 Euro kann das Kreisverwaltungsreferat von Leinen-Sündern kassieren. Theoretisch. In der Praxis, so schätzt Blume-Beyerle, dürften für einen freilaufenden Hund in der Fußgängerzone etwa 100 bis 300 Euro fällig werden. Die Zahl der Kontrolleure hält sich allerdings in Grenzen. Auch wenn die Behörde zwei zusätzliche Mitarbeiter in den Außendienst schickt.
Zusätzlich kümmern sich die Experten des Referats auch um gemeldete Vorfälle mit Hunden, denen in jedem Einzelfall nachgegangen wird. Denn der Knackpunkt, das ist auch Blume-Beyerle klar, ist nicht die Größe, sondern das tatsächliche Verhalten des Tieres. Und das lässt sich in den meisten Fällen von den Haltern beeinflussen durch Training und Erziehung - weshalb die Stadt auch den sogenannten Hundeführerschein voranbringen will. Als Anreiz, einen entsprechenden Kurs zu belegen, ist eine einjährige Befreiung von der Hundesteuer im Gespräch. Der Stadtrat hat jedoch noch keinen Beschluss gefasst.
Deutlich strengere Vorschriften gelten für Kampfhunde, die auf Straßen und Plätzen der gesamten Stadt "zu jeder Tages- und Nachtzeit" an der Leine gehalten werden müssen. Ausnahmen genießen dagegen Blindenhunde, Hütehunde und Diensthunde der Polizei oder von privaten Sicherheitsunternehmen.
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