Freitag, 13. September 2013

MANTRAILING MIT MAULKORB? ABER SICHER!

Letztes Wochenende standen wir vor der grossen Frage: 
Können wir mit unserem Hund trailen gehen, auch wenn er Leinen- und Maulkorb Pflicht hat? Wir waren uns ehrlich gesagt nicht ganz sicher, unsere Trainerin auch nicht. Allein der "Unbedenklichkeitstest" vorab war für uns die grosse Frage. Ein Hund, der trailt, sollte angsfrei und nicht aggressiv sein...Nun ja, diese Dinge treffen ja nunmal leider nur bedingt auf Rufus zu.... 

Es kam der Tag der Tage und Rufus war natürlich dabei! Den Unbedenklichkeitstest hat er mit Bravour gemeistert (Yeah erste Hürde geschafft!) und dann gings los. Leider an der kurzen Leine, was die Bedingungen dann doch ein wenig erschwert für Hund und Halter, denn der Hund will nach vorn, der Halter muss hinterher, ist aber manchmal schlichtweg zu langsam, wenn es durch die Büsche geht... Aber auch da, oh Wunder, Rufus fand es gar nicht soooooo schlimm und ist mit seinem Maulkorb PERFEKT auf der Spur geblieben, hat Abzweigungen ohne Zögern genommen und hat die fremde Person - ohne jegliche Aggression - im Versteck gefunden! 


Ich kann also nur jedem, der nicht weiss, wie er seinen Hund an der kurzen Leine draussen auslasten soll, das Trailen empfehlen! Darüber hinaus gibt es das Trailen auch in Form von Theratrailing. Was das ist? Gerade für ängstliche Hunde kann man diese Art der Beschäftigung nutzen, um sie unter Ablenkung an Umweltreize zu gewöhnen! Das K9 Suchhundezentrum bietet hier weitere Informationen an. 


Rufus hat es sehr gut getan, er ist entspannt an allem, was bei ihm bisher Unsicherheit ausgelöst hat, vorbeigetrailt und es hat ihn überhaupt nicht gestört. Sicherlich wird es nicht bei allen Hunden "einfach so" funktionieren, aber ich möchte an dieser Stelle eine Lanze brechen für unsere "Körbchenhunde", die zumindest DIESEN Hundesport auch mit Auflagen betreiben können, egal wie viele Skeptiker es geben mag. 

Wer weitere Informationen wünscht, kann sich gern direkt an uns wenden. 

Donnerstag, 12. September 2013

ACHTUNG

Liebe Leser,

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass seit Juli eine neue Einreisebestimmung für Kroatien eingeführt wurde!!!! 

Seit dem 1.7.13 ist die Einreise nach Kroatien mit „als gefährlich eingestufte Hunderassen“ wie den Pitbull-Terrier oder aus seiner Rasse gezüchtete Hunde, die nicht im Verzeichnis des Kynologischen Weltverbandes (FCI) eingetragen sind, verboten!!!

Die Kroatische Botschaft äussert sic dazu wie folgt: 

Aufgrund des § 2, Abs. 1 der Verordnung über gefährliche Hunde gilt als „gefährlich“ irgendein Hund, ungeachtet seiner Rasse, der:
- ohne ersichtlichen Grund, einen Menschen angegriffen, ihm körperliche Verletzungen zugefügt oder ihn getötet hat,
- ohne ersichtlichen Grund einen anderen Hund angegriffen und ihm körperliche Verletzungen zugefügt hat,
- gezüchtet und/oder ausgebildet ist für Hundekämpfe oder im organsierten Hundekampf mit einem anderen Artgenossen vorgefunden ist, sowie
- Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull, die nicht aus der Züchtung aus § 8 Abs. 1 der Verordnung (Pittbull Terrier) und deren Krezungen stammen.
Weiterhin wird im § 11 derselben Verordnung festgelegt, dass Durchfahrt, Verbringung und vorläufiger Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien von Hunden der Rasse Terrier, Typ Bull und deren Kreuzungen, die in das Register der F.C.I nicht eingetragen sind, nicht gestattet ist.
Aufgrund des oben Genannten ist die Verbringung und der vorläufige Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien für Hunde z.B. der Rasse Rottweiler und Kangal gestattet, während die Verbringung des Mischlings Staffordshire Terrier nicht erlaubt ist, weil gemäß § 8 der Verordnung über gefährliche Hunde nur Hunde der Hunderassen Terrier, Typ Bull – Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Mini Bullterrier aus kontrollierter Zucht, die einen Abstammungsnachweis des Kroatischen Kynologieverbands haben und in das Kroatische Zuchtbuch eingetragen sind oder einen Abstammungsnachweis des Kynologieverbands eines der Mitgliedsländer der F.C.I. haben, auf das Gebiet der Republik Kroatien verbracht werden können