Dienstag, 31. Dezember 2013

ACHTUNG!!! NEUE RASSEBESTIMMUNGEN IN TEILEN DER SCHWEIZ!!!!

Liebe Leser, 
viele Menschen, ob Hundefreunde oder Hunde"feinde" diskutieren heiss über die Rasselisten in Deutschland, dabei vergessen wir oft, dass unsere Nachbarländer weitaus härtere Beschränkungen oder auch Listen führen, die im Laufe der Zeit eher verschärft als gelockert werden. 
So jetzt auch im Kanton Glarus in der Schweiz geschehen! Glarus an sich ist eine Gegend, die weniger vom Tourismus erschlossen ist, aber es liegt direkt neben den bekannten und beliebten Kantonen, St. Gallen, Uri, Graubünden oder Schwyz und ist dazu für viele Urlauber ein klassisches "Passagekanton". 
Ab dem 1.1.2014 sind dort nicht nur die "klassischen" Listenhunde in der Veterinärordnung zu finden, sondern auch der Schäferhund (Belgischer sowie Deutscher), Hovawart und Rodesian Ridgeback. 
In der Liste selbst wird hier noch unterschieden nach Schwere, was die Haltungsbedingungen betrifft, aber egal ob reinrassig oder Mix, die im Folgenden genannten Rassen müssen ab dem 1.1.2014 im Kanton Glarus mit kurzer Leine und Maulkorb geführt werden! Strafen bis zu 1000 SFR sind bei Missachtung möglich, also bitte gut aufpassen: 
  • –  American Staffordshire Terrier
  • –  Bullterrier
  • –  Rottweiler
  • –  Hovawart
  • –  Cane Corso
    –  Deutscher Schäferhund
  • - American Pitbullterrier
    - Staffordshire Bullterrier 
    - Dobermann
    - Dogo Agentin
    - Rhodesian Ridgeback
    - Belgischer Schäferhund

    Dennoch wünschen wir euch einen Guten Rutsch ins neue Jahr!!!!!
    Euer Pro-Maulkorb Team!

Donnerstag, 19. Dezember 2013

DER NEUE RATGEBER ZUR MAULKORBGEWÖHNUNG JETZT ERHÄLTLICH

Liebe Leser, 

Nach dem Erfolg unseres Blogs gibt es nun auch unseren Ratgeber als Buch zu kaufen in allen gängigen Online Handlungen. Amazon, Thalia, Weltbild, Mayersche und Hugendubel bilden da nur Beispiele. Bald können Sie unseren Ratgeber auch direkt in Buchhandlungen oder als e-Book erhalten. 


Nicht nur eine Erklärung der einzelnen Maulkörbe und eine genaue Mess-Anleitung sind zu finden, sondern auch eine bebilderte Schritt für Schritt Anleitung zur optimalen Eingewöhnung! 




Vieles ist sicherlich auch bereits hier auf der Seite zu finden, allerdings wollten wir diese Informationen auch "offline" für jeden verfügbar machen, der vielleicht nicht jedes Mal online nachschauen möchte, bei welchem Eingewöhnungsschritt er gerade ist und was als nächstes zu tun ist!  

Mein Hund braucht einen Korb - Na und?
Verfasser: Katrin Rohde
ISBN NR 978-3732293421
Preis: 6,90

Bald auch als E-Book als günstigeres Format erhältlich! Wir möchten an dieser Stelle betonen dass wir an dem Buch nichts verdienen, dies ist, weil das Buch wahrscheinlich nicht unbedingt zum Bestseller wird, der Selbstkostenpreis für uns. Darum kann das e-Book demnächst auch wesentlich günstiger angeboten werden.

Für Rückfragen sind wir jederzeit über das Kontaktformular erreichbar!

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Montag, 11. November 2013

EIN MAULKORB IST KEIN STIGMA!!!!

Guten Morgen, 
die letzten Wochen waren turbulent, wir entschuldigen uns schon einmal vorab für unsere Funkstille... 
Wir wollen aber weder zu irgendwelchen "Kampfhundeverordnungen" noch zu Strassenhunden in Rumänien Stellung beziehen, denn das gehört hier alles nicht hin. Wir wollen aber auch nicht ignorant erscheinen, indem wir einfach über diese Themen hinweg sehen, dafür sind sie zu wichtig. Dies kurz zur Erklärung von unserer Seite! 

Aber nun zurück zum eigentlichen Thema: immer wieder begegnen uns Menschen, für die ein Maulkorb eine Art Stigma ist. Sätze wie "ich setze meinem Hund doch keinen Maulkorb auf!!! Da nehm ich ihn lieber an die kurze Leine" begegnen uns jeden Tag. Solche Sätze werden auch gern mit der Aussage "Mein Hund wird dadurch viiiiiel zu sehr beeinflusst" kombiniert. An dieser Stelle werfen wir einmal ein schmunzelndes "seeeehr schade" in den Raum.

Unsere alltäglichen Begegnungen sind von bösen, hilflosen, starrenden oder verschämenden Blicken gespickt. Hunde werden an sich heran (oder auch gern auf den Arm) gerissen. Wir sind die "Aussätzigen" der Siedlung, der grosse, vermeintlich gefährliche Hund immer im Schlepptau. Eigentlich hat niemand gefragt, warum er denn das Körbchen trägt, vielleicht darf er eine bestimmte Stelle nicht ablecken? oder er soll nichts vom Boden aufnehmen? oder der Maulkorb wird gerade eingearbeitet?? (Wer unsere anderen Posts schon gelesen hat, weiss, wie wichtig es ist, dass jeder Hund an einen Maulkorb gewöhnt ist). Fakt ist, die Leute bilden sich eine Meinung ohne zu Fragen. 
Wir begegnen einer Gruppe professioneller Dogwalker... für mich mittlerweile der persönliche Albtraum. Warum? weil die Hunde meist frei laufen (an dieser Stelle sei gesagt, dass ich auch viele Dogwalker kenne, die alle Hunde fest im Griff haben, leider gibt es aber auch viele, bei denen das eben nicht so ist). Ich weiche also auf das Feld aus, mit Hunden im Fuss, aber ein kleiner frecher Hund traut sich dennoch, mich und meine Hunde lautstark bellend anzupöbeln - während meine beiden Hunde ruhig sind. Leider bekommen wir wieder nur böse Blicke... und den Satz "Suuuuuuussiiiiiiiiii komm besser zu Mamaaaaaaa, der hat noch nicht gefrühstückt"... Ah ja. Mal abgesehen davon, dass Susi das Geschreie ziemlich egal ist und die Hundedame für keine 10 cent hört... 

Nun denn, man mag uns vorwerfen, dass wir nicht jedem zuschreien (über diverse Meter entfernt) warum unser Hund ein Körbchen trägt... aber ich appelliere doch sehr an die Hundemenschen dieser Welt, sich ein bisschen besser zu informieren! Ich finde zb einen generellen Hundeführerschein wirklich eine gute Idee. Liebe Bundesländer, tut es denen, die es bereits haben, bitte gleich. Das hilft ja schliesslich nicht nur , mit Menschen, die KEINE Hunde haben, ungewollte Hundeinteraktionen zu vermeiden, sondern auch, generelle Grundlagen in der Körpersprache des Hundes zu vermitteln! Wie oft hört man "der will doch nur spielen" und schwupps kommt ein pöbelnder Hund um die Ecke, der ganz klar signalisiert "hey das hier ist MEINE Strasse, mein Wald, mein Frauchen und überhaupt, was machst Du hier????" Da bin ich froh, wenn meiner ein Körbchen trägt, dann kann wenigstens nichts von meiner seite aus passieren... 

Leider fällt es auch vielen Hunden schwer, das, was da hinter Gittern auf sie zukommt, einzuordnen. Die meisten Hunde sind einen solchen Anblick nicht gewöhnt und reagieren erst einmal skeptisch. Verständlich, aber was wäre, wenn sie öfter solchen Hunden begegnen würden? das wäre dann wohl kein Problem mehr. Schade, wenn ihnen diese Erfahrung durch die Haltung ihrer Besitzer so oft genommen wird. 

Aber: es gibt sie auch, die netten Menschen, so treffen wir morgens oft eine ältere Dame mit Boxer, die unseren Hund LIEBT, ob mit oder ohne Körbchen, das ist ihr egal! der Schmuser freut sich immer, wenn sie um die Ecke kommt und wedelt mit seinem Stummelschwänzchen als wollte er gleich abheben. Jeden morgen fragt sie mich aufs neue "muss das denn sein?" und strahlt ihn dabei an, und jeden Morgen erkläre ich ihr aufs neue das Warum... und immer sagt sie "ach ja na dann...."

Tja  - leider muss es manchmal sein. Aber so lang die meisten Menschen - egal ob Hundehalter oder nicht - sich nicht einmal die Mühe machen, nachzufragen, warum er denn ein Körbchen trägt, wird ein normaler Umgang mit diesem Thema nicht leicht sein. 
Wir hoffen, dass jeder, der einen "Körbchenhund" hat, den Mut hat, stolz auf diesen Hund zu sein! Wir hoffen auch, dass ein Maulkorb endlich, wie in anderen Nachbarländern schon lang, zum Alltag gehört. Wir arbeiten an der Aufklärung und freuen uns umso mehr, wenn jeder einzelne seinen Teil dazu beiträgt, und wenn es nur durch das Teilen und Verbreiten dieser Seite ist. 

Vielen Dank 
Euer Pro Maulkorb Team

Freitag, 13. September 2013

MANTRAILING MIT MAULKORB? ABER SICHER!

Letztes Wochenende standen wir vor der grossen Frage: 
Können wir mit unserem Hund trailen gehen, auch wenn er Leinen- und Maulkorb Pflicht hat? Wir waren uns ehrlich gesagt nicht ganz sicher, unsere Trainerin auch nicht. Allein der "Unbedenklichkeitstest" vorab war für uns die grosse Frage. Ein Hund, der trailt, sollte angsfrei und nicht aggressiv sein...Nun ja, diese Dinge treffen ja nunmal leider nur bedingt auf Rufus zu.... 

Es kam der Tag der Tage und Rufus war natürlich dabei! Den Unbedenklichkeitstest hat er mit Bravour gemeistert (Yeah erste Hürde geschafft!) und dann gings los. Leider an der kurzen Leine, was die Bedingungen dann doch ein wenig erschwert für Hund und Halter, denn der Hund will nach vorn, der Halter muss hinterher, ist aber manchmal schlichtweg zu langsam, wenn es durch die Büsche geht... Aber auch da, oh Wunder, Rufus fand es gar nicht soooooo schlimm und ist mit seinem Maulkorb PERFEKT auf der Spur geblieben, hat Abzweigungen ohne Zögern genommen und hat die fremde Person - ohne jegliche Aggression - im Versteck gefunden! 


Ich kann also nur jedem, der nicht weiss, wie er seinen Hund an der kurzen Leine draussen auslasten soll, das Trailen empfehlen! Darüber hinaus gibt es das Trailen auch in Form von Theratrailing. Was das ist? Gerade für ängstliche Hunde kann man diese Art der Beschäftigung nutzen, um sie unter Ablenkung an Umweltreize zu gewöhnen! Das K9 Suchhundezentrum bietet hier weitere Informationen an. 


Rufus hat es sehr gut getan, er ist entspannt an allem, was bei ihm bisher Unsicherheit ausgelöst hat, vorbeigetrailt und es hat ihn überhaupt nicht gestört. Sicherlich wird es nicht bei allen Hunden "einfach so" funktionieren, aber ich möchte an dieser Stelle eine Lanze brechen für unsere "Körbchenhunde", die zumindest DIESEN Hundesport auch mit Auflagen betreiben können, egal wie viele Skeptiker es geben mag. 

Wer weitere Informationen wünscht, kann sich gern direkt an uns wenden. 

Donnerstag, 12. September 2013

ACHTUNG

Liebe Leser,

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass seit Juli eine neue Einreisebestimmung für Kroatien eingeführt wurde!!!! 

Seit dem 1.7.13 ist die Einreise nach Kroatien mit „als gefährlich eingestufte Hunderassen“ wie den Pitbull-Terrier oder aus seiner Rasse gezüchtete Hunde, die nicht im Verzeichnis des Kynologischen Weltverbandes (FCI) eingetragen sind, verboten!!!

Die Kroatische Botschaft äussert sic dazu wie folgt: 

Aufgrund des § 2, Abs. 1 der Verordnung über gefährliche Hunde gilt als „gefährlich“ irgendein Hund, ungeachtet seiner Rasse, der:
- ohne ersichtlichen Grund, einen Menschen angegriffen, ihm körperliche Verletzungen zugefügt oder ihn getötet hat,
- ohne ersichtlichen Grund einen anderen Hund angegriffen und ihm körperliche Verletzungen zugefügt hat,
- gezüchtet und/oder ausgebildet ist für Hundekämpfe oder im organsierten Hundekampf mit einem anderen Artgenossen vorgefunden ist, sowie
- Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull, die nicht aus der Züchtung aus § 8 Abs. 1 der Verordnung (Pittbull Terrier) und deren Krezungen stammen.
Weiterhin wird im § 11 derselben Verordnung festgelegt, dass Durchfahrt, Verbringung und vorläufiger Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien von Hunden der Rasse Terrier, Typ Bull und deren Kreuzungen, die in das Register der F.C.I nicht eingetragen sind, nicht gestattet ist.
Aufgrund des oben Genannten ist die Verbringung und der vorläufige Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien für Hunde z.B. der Rasse Rottweiler und Kangal gestattet, während die Verbringung des Mischlings Staffordshire Terrier nicht erlaubt ist, weil gemäß § 8 der Verordnung über gefährliche Hunde nur Hunde der Hunderassen Terrier, Typ Bull – Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Mini Bullterrier aus kontrollierter Zucht, die einen Abstammungsnachweis des Kroatischen Kynologieverbands haben und in das Kroatische Zuchtbuch eingetragen sind oder einen Abstammungsnachweis des Kynologieverbands eines der Mitgliedsländer der F.C.I. haben, auf das Gebiet der Republik Kroatien verbracht werden können

Montag, 15. Juli 2013

Studie zu «Wahrnehmungen von Hunden in der Gesellschaft»

Was die Schweizer schon 2008 wussten, wissen wir Deutschen leider immernoch nicht (oder wollen es nicht wissen)... So wurde damals in der Schweiz eine Studie durchgeführt, um die Wahrnehmung unterschiedlicher Rassen, auch teilweise mit Maulkorb auf die Gesellschaft zu testen, mit für uns sicher nicht überraschendem Ergebnis: 

SCHAFFHAUSEN/WINTERTHUR. Um zu sehen, wie die Vorurteile gegenüber Hunden in unserer Gesellschaft wirlich aussehen, wurde durch die regional verankerte Bettina Stemmler eine interessante Studie angefertigt.

Dank des kleinen Prozentteils der Tiere, welcher sich oft wegen falscher Sozialisierung und Erziehung problematisch verhält, ist die Diskussion über "gefährliche Hunde" immer wieder in aller Munde. In diesem Kontext startete die langjährige hundebegeisterte Bettina Stemmler (25) aus Birchwil ein Forschungsprojekt. Dies als Abschlussarbeit ihrer Weiterbildung zur dipl. tierpsychologischen Beraterin IET. Thema: «Wahrnehmung von Hunden in der Gesellschaft.»

Um herauszufinden, wie Menschen sich wirklich verhalten, wenn sie sich unbeobachtet fühlen, setzte sie eine Testperson mit einem oder mehreren Hunden auf eine Bank. Zu den «getesteten» Rassen gehörten Labrador, West Highland White Terrier, Scottish Terrier, Border Collie und Belgischer Schäferhund (Tervueren), letzterer auch mit Maulkorb. Getestet wurde jeweils mit dem Hundehalter und danach mit der Hundehalterin. Dann wurden 320 Passantenreaktionen erfasst. Und welches ist das erstaunlichste Resultat? «Hunde wirken wirklich stark auf die Passanten, jedoch abhängig von ihrem Aussehen», so Stemmler. 

So schauten 73,8 Prozent der Personen beim Vorbeigehen den Hund an. Von diesen Personen lächelten 42,2 Prozent beim Blickkontakt mit dem Tier. Rund 11,6 Prozent sprachen an, davon 78,3 Prozent aber zuerst den Hund. 
Von den Ansprechenden berührten 21,7 Prozent dann auch das Tier. «Den grössten Hinsehfaktor hatte aber unser Testhund mit dem Maulkorb mit 95 Prozent hinguckenden Passanten», so Stemmler. 

So sei der Hund mit Maulkorb deutlich häufiger angesehen worden als das gleiche Tier ohne den Bissschutz. «Es lässt sich also bezweifeln, dass der Maulkorb eine beruhigende Wirkung hat», so Stemmler.

Weitere Zahlen Bei den kleinen Hunden konnte bei den Farben kein ersichtlicher Unterschied beim Hinschauen festgestellt werden, allerdings lächelten mehr Menschen die hellfarbigen an, während es bei den grossen Hunden genau umgekehrt war. «Dies ist entgegen den Erwartungen. Es könnte aber sein, dass es der extrovertierte und freundliche Charakter des grossen, schwarzen Hundes war, der viel Lächeln auf die Gesichter zauberte. Lächeln kann auch ein Indiz von Unsicherheit sein, jedoch halte ich erstere Erklärung für plausibler», so Stemmler. 

Kaum hatte ein Hund einen Maulkorb, wurde er zum erhöhten Blickfang. Als man drei kleine Hunde auf einmal testete, wurden diese deutlich mehr angesehen als ein einzelner kleiner Hund derselben Rasse, jedoch auch häufiger angelächelt.  Für männliche Singles kann der Hund eine Bereicherung werden. So zeigte sich, dass weibliche Passanten häufiger einen Mann mit seinem Tier anlächelten als ein männlicher Spaziergänger eine Hundebesitzerin. 

Neben den Beobachtungen erstellte Stemmler aber noch einen Fragebogen mit Fotos der Tiere, um zu sehen, ob die Sympathiebewertungen mit der Realität bei Nichthundehaltern übereinstimmt. 

Der grösste Unterschied zwischen den Geschlechtern liegt wieder beim Thema Maulkorb. Während 50 Prozent der Frauen zugaben, Angst vor diesem zu haben, waren es bei den Männern gerade einmal 16,7 Prozent. «Hier vermute ich, dass es für Männer ein Problem ist, zuzugeben, Angst zu haben, dass ist sozial unerwünscht», so Stemmler.

Die gesamte Studie gibt es unter www.scotties.ch

Donnerstag, 11. Juli 2013

MUENCHEN - Umstrittene Leinenpflicht tritt in Kraft

Ab heute gilt das neue Gesetz in München - Jeder Hund, der eine Schulterhöhe von mehr als 50 cm hat, muss von heute an vielerorts in München an die Leine. Viele Tierfreunde finden dies unangemessen und übertreiben, denn auch kleine Hunde können "Schaden" anrichten, unerzogen oder gar gefährlich sein. Trotz aller Kritik konnte das Gericht durchgesetzt werden. Wer sich nicht an die Regelung hält, muss mit hohen Strafen rechnen. 
Der Stein des Anstosses: die Leinenpflicht tritt vor allem an Stellen in Kraft, die bisher als Hundeauslaufgebiete angesehen waren. Zwar wird vom Kreisverwaltungsreferenten Wilfried Blume Beyerle beteuert, dass grundsätzlich ein Hund die Möglichkeit zum Freilaufen haben solle, wofür München bisher auch unter Hundefreunden bekannt war, dennoch steigt die Zaht der Ausnahmen an: 
Innerhalb des Alstadtrings ist nun Leinenpflicht, ebenso sämtliche Fussgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche mit Spielstrassenschild sowie öffentliche Märtke, Versammlungen und Veranstaltungen. Spielplätze waren bisher verboten und bleiben es auch weiterhin, dazu kommt allerdings, dass auch "um den Spielplatz herum" ein "grosser" (also grösser als 50cm) Hund nicht mehr von der Leine darf, sprich an den Bänken oder den Wegen um Spielplätze herum. Diese Regelung gilt für öffentliche UND private Spielplätze. 
Natürlich ist die Verärgerung gross, vor allem, weil die Verordnung ohne eine einzige Gegenstimme den Stadtrat passiert hat. Aber: 
Es gab gute Gründe, die Verordnung überhaupt anszustreben. so sind doch im letzten Jahr mit einer doppelt so hohen Anzahl als im Vorjahr 371 Vorfälle mit Hunden gemeldet worden, davon 140 Fälle besonders schwer, bei denen auch sicherheitsrechtlich eingegriffen wurde. Vor allem eine Attacke auf ein zweijähriges Mädchen in Harlaching, welche überregional bekannt wurde, brachte die Regierung in Zugzwang. 
Natürlich ist eine solche Steigerung auch der grösseren Sensibilität der MItbürger zuzuschreiben, dennoch leben immer mehr Hunde in München und die wenigen, die für diese Vorfälle verantwortlich sind, sind nun der Grund für die Beschränkung für alle Vierbeiner. 
Die Stadt wächst, die Zahl der Hunde auch, so begründet die Stadt, dass man das Geschehen nicht einfach sich selbst überlassen könne und einfach mehr Gebiete mit Leinenpflicht einführen müsse. Viele andere Grossstädte haben bereits eine solche Regelung, für die hundefreundlichen Münchner wird es wohl eine Weile dauern, sich daran zu gewöhnen. 
Die neuen Regelungen lassen nur wenig Spielraum zur Interprepation, so ist nach der deutschen Verordnung eine Leine bekanntlich reissfest und von maximal 2 Metern länge, auch eine "Flexleine" sollte mit Vorsicht genutzt werden. Die Leine muss sicher am Halsband oder Geschirr befestigt sein. Eine Retreiverleine ist ebenfalls eine Grauzone, da diese nicht als "sicher befestigt" gilt. 
Auch bei der Grösse des Hundes spielen Rassestandards keine Rolle, sondern nur die individuelle Grösse des eigenen Hundes. Erwachsene Schäferhunde, Boxer, Dobermänner und Deutsche Doggen fallen grundsätzlich unter die neue Verordnung. Auch wenn sie von kleiner Statur sind.
Viele Hundehalter sehen diese Grössenangabe als schwierig und willkührlich, dem stimmt sogar Blume Beyerle zu, der selbst ehemals einen Berner Sennenhund besass. Dies is aber nicht in der Hand der regionalen Politiker, denn der "grosse" Hund ist bundesweit festgelegt. Die Kommunen können also nur in diesem Rahmen Verordnungen erlassen, somit können generelle Verbote nicht einfach auf alle Hunde ausgeweitet werden. 
Unverändert bleiben die Regelungen bei U- und S-Bahn - hier muss immer angeleint werden - sowie in den städtischen Grünanlagen, wo Hundebesitzer schon jetzt mit grünen Pollern auf Bereiche mit Leinenpflicht hingewiesen werden. Die Größe des Tieres spielt dabei keine Rolle. Im Westpark gilt die Regelung flächendeckend - wie übrigens eigentlich auch in den großen staatlichen Parks wie Englischer Garten oder Nymphenburger Schlosspark, auch wenn vor allem im englischen Garten dieser Regelung bisher nicht immer Folge geleistet wurde. Dies sollte man sich zukünftig sehr gut überlegen, denn die Strafen können empfindlich hoch werden.
Zwischen fünf und 1000 Euro kann das Kreisverwaltungsreferat von Leinen-Sündern kassieren. Theoretisch. In der Praxis, so schätzt Blume-Beyerle, dürften für einen freilaufenden Hund in der Fußgängerzone etwa 100 bis 300 Euro fällig werden. Die Zahl der Kontrolleure hält sich allerdings in Grenzen. Auch wenn die Behörde zwei zusätzliche Mitarbeiter in den Außendienst schickt.
Zusätzlich kümmern sich die Experten des Referats auch um gemeldete Vorfälle mit Hunden, denen in jedem Einzelfall nachgegangen wird. Denn der Knackpunkt, das ist auch Blume-Beyerle klar, ist nicht die Größe, sondern das tatsächliche Verhalten des Tieres. Und das lässt sich in den meisten Fällen von den Haltern beeinflussen durch Training und Erziehung - weshalb die Stadt auch den sogenannten Hundeführerschein voranbringen will. Als Anreiz, einen entsprechenden Kurs zu belegen, ist eine einjährige Befreiung von der Hundesteuer im Gespräch. Der Stadtrat hat jedoch noch keinen Beschluss gefasst.
Deutlich strengere Vorschriften gelten für Kampfhunde, die auf Straßen und Plätzen der gesamten Stadt "zu jeder Tages- und Nachtzeit" an der Leine gehalten werden müssen. Ausnahmen genießen dagegen Blindenhunde, Hütehunde und Diensthunde der Polizei oder von privaten Sicherheitsunternehmen.

Dienstag, 9. Juli 2013

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Polen

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. Polen ist vielleicht nicht das klassische Urlaubsland, aber wenn man viel erleben möchte für wenig Geld, ist Polen ein wahrer Geheimtip! Hier gibt es traumhafte Küstenlandschaften mit langen Stränden oder auch eine Waldreiche Seenplatte mit über 200 Seen! Wer Hunde hat, mit denen er Wintersport betriebt, wird in Polen in den Wintermonaten sicherlich auf seine Kosten kommen, da hier ausgezeichnete Bedingungen herrschen! 

Für die Einreise nach Polen benötigen Sie keinen gültigen "Hundepass", wie in anderen Ländern, es empfieht sich jedoch, diesen mitzunehmen! Auch müssen keine Impfungen vorgewiesen werden. Es ist jedoch sehr zu empfehlen, alle Impfungen durchgeführt zu haben. 


Mit wieviel Hunden kann ich einreisen? 

Es dürfen beliebig viele Hunde bei der Einreise mitgenommen werden.

Hunde jünger als 3 Monate
  • es gibt keine speziellen Regelungen 

ACHTUNG - Krankheiten

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schützen Sie Ihren Hund durch Spot-on oder ein Spray gegen Zecken, eventuell in Kombination mit einem Zeckenhalsband (Aufpassen! Nicht alle Produkte sind zu kombinieren. Fragen Sie Ihren Tierarzt.). Und natürlich nach jeder Wanderung im Freien gut kontrollieren.

In Polen kommt noch Tollwut vor.

Bei Bergwanderungen sollten Sie die Fußsohlen Ihres Hundes gut nachsehen. Spezielle Hundeschuhe können vor Verletzungen schützen.

Mit Hund im Restaurant

Hunde sind in Polen in Restaurants gern gesehen! Generell sollte man die Küche geniessen, denn sie bietet ungeahnte Ueberraschungen!  Normalerweise isst man viel Fleisch und möglichst mit einem Gläschen Vodka. Aber auch Fisch wird in Polen gerne gegessen, allen voran der Karpfen.

Vorsicht bei Kaffee! Am besten vorher fragen, denn es gibt durchaus die Sitte, den Kaffee direkt im Glas aufzubrühen. 

Mit Hund am Strand

In der Hauptsaison empfiehlt sich an den Stränden ein praktischer Umgang: es findet sich immer ein Plätzchen, wo sie mit Ihrem Hund nach Herzenslust tollen können. Und in der Nebensaison laden kilometerlange Sandstrände zum Spazieren mit Hund ein. Hund kann Hund sein, generell sollte man sich so verhalten, dass man niemanden stört. generelle Leinenpflicht gibt es nicht

Allgemein


In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde einen Maulkorb tragen. Im Zug muss für Hunde der halbe Fahrpreis bezahlt werden. Es dürfen pro Fahrgast maximal 2 Hunde mitgenommen werden.

In den Nationalparks sind Hunde verboten.

Wir empfehlen, sich vor der Reise noch einmal beim Tourismusverband über die Regelungen in der Gemeinde zu informieren. 

Dienstag, 2. Juli 2013

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Holland

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. 

Für die Einreise nach Holland benötigen Sie einen gültigen "Hundepass", den sogenannten EU Heimtierpass mit Beschreibung des Tiers, Name und Adresse des Halters sowie dem Nachweis der Tollwut Impfung. 

Bei der Einreise muss die Impfung mindestens 21 Tage alt sein, da unter 3 Monaten nicht geimpft wird in Deutschland gelten für Welpen besondere Regelungen. Die Folgeimpfungen müssen erfolgt sein. 
Ebenfalls MUSS der Hund mit einem Microchip versehen sein! 

Mit wieviel Hunden kann ich einreisen? 

Es dürfen maximal 5 Hunde bei der Einreise mitgenommen werden.

Hunde jünger als 3 Monate

  • Welpen, die jünger als 3 Monate sind, müssen bei der Einreise nicht geimpft sein, sie müssen jedoch einen gültigen EU - Heimtierausweis besitzen. 
  • die Welpen müssen mit einem Microchip versehen sein 
  • Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass der Hund nur an seinem Geburtsort gehalten wurde und nicht in Kontakt mit wilden Tieren war, welche ggf Tollwut übertragen können. 
  • Sofern der Hund noch von der Mutter abhängig ist, muss diese bei der Einreise dabei sein, sie hat die generellen Einreisebestimmungen zu erfüllen. 
Ende des Pitbullverbots

Die "regeling agressieve dieren" (RAD = Regelung für agressive Tiere) wurde zum 1.1.2009 abgeschafft, es wird auch keine weiteren Ausnahmeregelungen geben, somit dürfen alle Rassen einreisen. 

In Holland gilt generell LEINENPFLICHT! Eine Regelung wie in Deutschland gibt es nicht, der Hund ist nur an ausgewiesenen Gebieten abzuleinen. 

An vielen Stränden sind Hunde erlaubt

In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf den meisten Campingplätzen und Hotels sind Hunde - an der Leine - erlaubt. Dennoch sollte man sich vorab informieren, ob dies auch für die ausgesuchten Hotels gilt. 

Wir empfehlen, sich vor der Reise noch einmal beim Tourismusverband über die Regelungen in der Gemeinde zu informieren, so dass auch die Hundeauslaufgebiete bekannt sind. 

Sonntag, 30. Juni 2013

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Dänemark

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. 

Aus gegebenem Anlass möchten wir auch Dänemark nicht aussen vor lassen! Wir werden weder die Bestimmungen bewerten noch subjektiv darstellen, an dieser Stelle soll vor allen Dingen SACHLICH aufgeklärt werden. 

Bei der Einfuhr von Hunden nach Dänemark ist ein gültiger Heimtierausweis vorzulegen, darüber hinaus muss der Hund gechipt ODER tätowiert werden.  Eine gültige Tollwut Impfung muss aus dem Heimtierausweis hervorgehen. Alle Hunde, die nach dem 3. Juli 2011 geboren wurden, müssen gechipt sein!

Bitte beachten: die Tollwut-Impfung muss NACH dem implantationsdatum des Chips liegen, da sonst keine eindeutige Zuordnung der Impfung zum Hund erfolgen kann! 

Seit dem 1. Juli 2010 gelten bei der Einreise nach Dänemark neue Bedingungen, dies heisst, Hunde bestimmter Rassen können nicht nach Dänemark eingeführt werden, ebenso wenig dürfen sie dort gehalten oder gezüchtet werden. 
In Dänemark gelten zwei Hunderassen als besonders gefährlich: Pitt Bull Terrier und Tosa Inu. Einreise, Haltung und Züchtung von diesen Hunderassen, und von Hunden aus Kreuzungen dieser Hunderassen, sind streng verboten, und wird mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe des Hundebesitzers bestraft, sowie mit der Einschläferung des Hundes. Die erweiterte Rasseliste finden Sie weiter unten. 


Alle EU-Länder inkl. Andorra, die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan unterliegen diesen Regeln. Für die Einfuhr aus anderen (Dritt-) Ländern gelten andere Regeln. Hierüber können Sie sich bei der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelanstalt informieren.

Ungeimpfte Welpen (3 Monate oder jünger)
Wenn man in Dänemark einen Wohnsitz hat, ist es möglich eine Genehmigung zur Einfuhr nach Dänemark von ungeimpften Welpen, die junger als 3 Monate alt sind, zu bekommen. Wenn die Reise ausschließlich als Urlaub angesehen werden kann, ist es nicht möglich eine solche Genehmigung zu bekommen.

Gefährliche Hunde
Seit dem 1. Juli 2010 gibt es eine erweiterte Liste über verbotene Hunde in Dänemark. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.
Die Haltung, Zucht oder Einfuhr von den folgenden 13 Rassen ist in Dänemark verboten, sofern sie NACH dem 17. März 2010 angeschafft wurden! 

  1. Pitbull Terrier
  2. Tosa Inu
  3. Amerikanischer Staffordshire Terrier
  4. Fila Brasileiro
  5. Dogo Argentino
  6. Amerikanische Bulldogge
  7. Boerboel
  8. Kangal
  9. Zentralasiatischer Ovtcharka
  10. Kaukasischer Ovtcharka
  11. Südrussischer Ovtcharka
  12. Tornjak
  13. Sarplaninac

Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.

Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt und auch erwünscht! 


Hunde, die von dem Verbot betroffen sind, dürfen sich ohne Leine in sogenannten "Hundewäldern" bewegen, müssen jedoch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Die Befreiung gilt nur für Hundewälder, d. h. in abgegrenzten Bereichen, die Waldbesitzer den Inhabern von Hunden zur Verfügung gestellt haben, um den Hund dort ohne Leine zu bewegen. Es ist also keinesfalls eine allgemeine Ausnahme, die alle öffentlichen Parks und Wälder oder öffentlich zugängliche Trainingsplätze oder dergleichen umfasst.

Wenn nach dem 17. März 2010 ein Hund, der von dem Verbot betroffen ist, erworben wurde, kann die Polizei entscheiden, dass der Hund getötet wird. Wir sind uns bewusst, dass dies zu vielen Protesten geführt hat, allerdings ist dieses Gesetz in Dänemark damals eingeführt worden für NEUANSCHAFFUNGEN! Keineswegs werden Hunde, die vor diesem Datum angeschafft wurden, einfach getötet. 

Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist. Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Möglichkeiten auch den deutschen Behörden zur Verfügung stehen.  

Leinenpflicht
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:
  • An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
  • In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.

Bornholm 
Im Transit zur Insel Bornholm gibt es keine Mitnahmeprobleme für Tier auf der Fähre von Kopenhagen zur Insel Bornholm.Sollten Sie sich aber entscheiden mit Ihrem Tier über Schweden nach Bornholm zu reisen, gelten für Sie und für Ihr Tier zusätzlich die schwedischen Anforderungen.  

Faröer Inseln
Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Faröer Inseln ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Faröer Inseln durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. 

Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei dem zuständigen Tourismus Verband über die genauen lokalen Gegebenheiten, wo sich z.B. Hundewälder oder Auslaufgebiete befinden. 

Freitag, 28. Juni 2013

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Schweiz

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. 


Wenn Sie mit ihrem Hund in die Schweiz fahren wollen, sollten Sie sich vorab darüber im Klaren sein, dass dort andere Richtlinien gelten als bei uns in Deutschland. Was es noch komplizierter macht: Jedes Kanton in der Schweiz hat seine eigenen Gesetze.

Wenn Sie einreisen wollen, benötigen Sie einen gültigen Pass, den sogenannten Hiemtierausweis für ihren Hund, dieser muss den Nachweis einer Tollwutimpfung beinhalten sowie die Chipnummer für ihren Hund. 

Bitte beachten Sie: in der Schweiz besteht Chipflicht!!! 

Die Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen (achtung, manche Seiten geben fälschlicherweise noch 30 Tage an!). Folgeimpfungen müssen im angegebenen Zeitraum stattgefunden haben. Da ein Hund in Deutschland erst mit 3 Monaten geimpft werden kann, ergibt sich ein "Mindesteinreisealter" von fast 4 Monaten für GEIMPFTE Hunde. Für Hunde jünger als 3 Monate gilt Folgendes: 


  • Welpen die jünger sind als 3 Monate brauchen nicht geimpft zu sein, müssen jedoch einen gültigen EU-Ausweis mitführen.
  • Der Hund muss außerdem gechipt sein.
  • Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). 
  • Oder der Hund muss von seine Mutter begleitet werden, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen.


Es dürfen maximal 5 Hunde bei der Reise mitgenommen werden! 

Achtung: Dauerhaftes Einreiseverbot für kupierte Hunde!


Das Einfuhrverbot für Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten gilt nur, wenn Sie länger als 3 Monate in der Schweiz verbleiben oder bei einem Umzug in die Schweiz. Wenn Sie also Ihren Urlaub in der Schweiz verbringen, gilt diese Regelung nicht.

MaulkorbpflichtIn verschiedenen Kantonen und auch in gewissen Städtegebieten wurde Maulkorbpflicht und/oder Leinenzwang eingeführt. Wir empfehlen, sich vor Ort noch zu informieren (vor allem wenn Sie mit grösseren Hunden reisen).
Ein genereller Leinen- und / oder Maulkorbzwang besteht nicht!!! 

Donnerstag, 27. Juni 2013

Pepper stellt sich vor!

Das ist PEPPER! 

Pepper ist ein Jack Russel Terrier - und ein wirklich feiner Kerl! 

Als dann ein weiterer Hund dazu kam, wurde Pepper etwas doof, er war halt König und das sollte in seinen Augen auch so bleiben. Das kann manchmal ein wenig dauern, bis Hund versteht, dass es doch eigentlich viel besser wird mit einem Spielgefährten. 

Also wurde Pepper kurzerhand mit Maulkorb an seinen neuen Freund gewöhnt. Das hat die Situation sehr entspannt, weil natürlich auch der Besitzer viel entspanner mit der Situation umgeht! Mittlerweile lieben sich die beiden - und gehen nicht zimperlich miteinander um...  



Mittwoch, 26. Juni 2013

Mino und Shari stellen sich vor

Der Rüde Mino (Deutscher Schäfer- Kurzhaarcollie- griech. Jagdhund-Mix, 5 Jahre) hatte nach einer harmlosen Balgerei mit einer Hundefreundin eine lange, tiefe Macke auf der Brust, die wegen exzessiver Leckerei nicht zugeheilt ist. Deswegen lief er 3 Wochen mit Maulkorb, bis die Wunde abgeheilt war. Ansonsten trägt er den Maulkorb nur ganz sporadisch zu Übungszwecken und beim Bahnfahren. Er ist regelmäßig mit im Altenheim, macht Einzelbesuche bei Patienten und ist ein sehr, sehr netter Hund :)

Die Hündin Shari (Jagterrier-Aussie-Greyhound-Mix, 11,5 Jahre) wurde letztes Jahr am Hals operiert und hat sich trotz kunstvollen Verbands zweimal innerhalb von 3 Tagen sämtliche Fäden und Klammern aus der Wunde gerissen, deswegen musste sie insgesamt bis zum Abheilen der Naht über 4 Wochen mit Maulkorb laufen, musste ihn auch nachts tragen, und er durfte nur zum Fressen ab.
Wir haben aber kreativ viele Spielchen entdeckt, die sie auch mit Maulkorb machen kann, aber sie fand es insgesamt sehr unspannend :)

Mit der jüngsten, Lyka (Malinois, 2 Jahre), übe ich auch, für etwaiges Bahnfahren und --weil sie ziemliche Bruchpilotin ist-- falls mal eine Verletzung oder Operation ansteht.


Viele Grüße, Gesche mit Shari, Mino und Lyka

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Oesterreich

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. 


Wenn Sie mit ihrem Hund nach Oesterreich fahren wollen, sollten Sie sich vorab darüber im Klaren sein, dass dort andere Richtlinien gelten als bei uns in Deutschland. Was es noch komplizierter macht: Jedes Bundesland in Oesterreich hat seine eigenen Gesetze.

Zu allererst sollten Sie einen Pass für Hunde haben, den sogenannten Heimtierausweis. Dieser beinhaltet eine Beschreibung der Rasse, Geburtsdatum, Chipnummer, Impfungen etc beinhalten. 

Hunde, die nach Oesterreich einreisen, müssen gechipt sein, darüber hinaus darf ich mit maximal 5 Hunden einreisen! 

Wie reise ich mit Welpen ein? 

  • Hunde jünger als 3 Monate müssen nicht geimpft sein, benötigen aber dennoch den Heimtierausweis
  • Der Hund muss gechipt sein 
  • Darüber hinaus sollte nachgewiesen werden können, dass der Hund bis zu seiner Reise an seinem Geburtsort war und nicht mit wild lebenden Tieren in Kontakt war über die er eine Tollwut- Infektion hätte bekommen können. Dies am besten vom Tierarzt bestätigen lassen, sollte der HUnd noch abhängig sein, muss das Muttertier mitgeführt werden! 

Die Leinen- und Maulkorbpflicht ist entgegen der gängigen Meinung NICHT einheitlich geregelt sondern von Gemeinde zu gemeinde unterschiedlich 

In Wien z.B. besteht Leinenpflicht an öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen, Leinen und Maulkörbe dagegen sind an allen öffentlichen Orten (Straßen, Plätze, frei zugängliche Teile von Häusern, Höfe, Lokale, Kleingartenanlagen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, etc.) und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln anzulegen. Darüber hinaus besteht Maulkorbpflicht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten (wie auch immer das nachgewiesen wird). 


Es empfiehlt sich daher, Leine und Maulkorb bei einem Aufenthalt in Österreich jedenfalls immer mitzuführen, und im Bedarfsfall beides anzulegen.


Für genauere Auskünfte wird empfohlen, sich an die Gemeindeverwaltung bzw. an die Tourismusstelle des Aufenthaltsortes in Österreich zu wenden.


Montag, 24. Juni 2013

SACHKUNDENACHWEIS für Hundehalter: Wir finden DAUMEN HOCH!!!

Ab dem 1. Juli wird es in Niedersachsen ein neues Gesetz geben. Dies sieht einen Sachkundenachweis für Hunde vor, ebenso eine Registrierung des Hundes in einem zentralen Register. 

Der Sachkundenachweis verpflichtet jeden, der vor dem 1.Juli 2011 keinen Hund in seinem Besitz hatte und in dem Zeitraum davor nicht mindestens 2 Jahre einen Hund gehalten hat und dies über die Hundesteuer nachweisen kann, eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen. 

Die Prüfung wird landesweit einheitlich sein. Im Verlauf sollen die (zukünftigen) Hundehalter unter anderem nachweisen, dass sie einen Hund einschätzen können, gefährliche Situationen erkennen können und in der Lage sind, möglichen Gefahren so vorzubeugen. Jeder Halter muss seinen Hund so führen können, dass von ihm keine Belästigung oder gar Gefahr für Menschen oder Tiere entsteht. 

Zu der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde kommt nun auch die Registrierung in einem zentralen Register dazu. Die Registrierung muss vor Vollendung des 7. Lebensmonats erfolgen, sofern der Hund in einem älteren Alter "zuzieht", muss diese Meldung innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Dafür muss der Hund ebenfalls gechipt sein, so dass eine Zuordnung zu einem Halter jederzeit möglich ist, das Land Niedersachsen ist der Meinung, dass so nach Beissvorfällen der Hund leichter zuuordnen ist, auch wenn wir das Argument nicht so ganz verstehen, so ist doch für uns eher ein Halter viel leichter zu finden, der seinen Hund einfach "entsorgen" will. 

Sicherlich wird der verbindliche Sachkundenachweis helfen, Hunde besser zu verstehen, ein besseres Verständnis zwischen Hundehalter und Nicht-Hundehalter zu kreieren! So kann man sich relativ gut darauf verlassen, dass der Mensch am anderen Ende der Leine wissen sollte, was er tut! Auch wenn das wohl leider nie zu 100% funktionieren wird. Da haben wir selbst unsere eigenen Erfahrungen mit anderen Hundehaltern gemacht, die ich nur kopfschüttelnd hinnehmen kann. 

Ein Beispiel: 
Ein "Neuhundehalter" war mit seinem Jack Russel unterwegs, dieser wurde auf einem Spaziergang von dem Hund meiner Freundin attackiert. Erst am nächsten Tag wurden die Verletzungen sichtbar und die Halterin wollte gern die Kontaktdaten meiner Freundin. Nun denn, bis hier hin alles fein, allerdings öffnete sie ungebeten unser Gartentor (an dem bereits ein Schild steht "vorsicht Hunde"), und läuft mit ihrem Jackie auf dem Arm durch meinen Garten - meine Hunde waren natürlich im Garten und ich war froh, dass ich meine beiden gut abrufen kann! Gut gemeint von der Dame aber nicht gut gemacht! Man muss schliesslich damit rechnen, dass ein Hund ein gewisses Territorialverhalten hat (und meine haben das ziemlich ausgeprägt), und nicht, dass es auch eine Klingel gegeben hätte!! Vielleicht wäre dies nicht so passiert, wenn sie einen Sachkundenachweis hätte vorlegen müssen, bevor sie den Hund aus dem TH bekommt.

Die neue Verordnung soll auch helfen, sich von Rasselisten zu entfernen, da diese Verordnung zum Teil der aktuellen LHundG entspricht, zb. wird eine Haftpflichtversicherung Pflicht, nicht nur für grosse oder gefährliche Hunde. Auch die Chippflicht ist sicherlich ein guter Schritt nach vorn. 

Leider ist die Oeffentlichkeitsarbeit immernoch sehr für die Menschen ausgelegt, die nicht sonderlich hundefreundlich sind, siehe das Zitat von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer: 

"Mit den umfassenden Regelungen des Hundegesetzes sind wir in Niedersachsen Vorreiter für die effektive Prävention vor Beißattacken und verbessern gleichzeitig den Tierschutz in der Hundehaltung durch die nachzuweisende Sachkunde. Die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen greifen zielgerecht ineinander und tragen so zu einem sicheren Miteinander von Hund und Mensch bei." 

Sehr schade, denn an dieser Stelle wäre sicherlich die Möglichkeit gewesen, Hundebesitzer und "Nichthundemenschen" endlich näher zusammenzubringen und nicht auf den "Beissattacken" herumzukauen, die sicherlich nicht die Intention des normalen Hundehalters sind! 
Menschen, die ihre Hunde agressiv trainieren (ohne diese in den Wach oder Schutzdienst zu stellen), sind immernoch die Ausnahme und ein veranwortungsvoller Halter wird sicherlich auch ohne diese Verorndung bereits versuchen, seinen Hund nach bestem Wissen und Gewissen verantwortungsbewusst zu führen. Da ein Hund ein Raubtier ist, kann man nie ausschliessen, dass ein Hund beisst, vielleicht auch gesundheitlich bedingt, was nicht unbedingt mit der Sachkunde des Halters zusammenhängen muss. 

Wir hätten uns gewünscht, dass dies auch so kommuniziert wird und auch erwähnt wird, dass dieses neue Gesetz bei Hundehaltern grossen Anklang findet. 

Sonntag, 23. Juni 2013

Das ist Mia!



Mia ist Maulkobrträgerin. 
Sie kommt aus einem Tierheim und wurde dort von mehreren Hunden angegriffen und gebissen. Sie ist ein Angstbeißer bei ihr FREMDEN Hunden, ist aber, wie man in den Videos sehen kann, im Rudel sehr gut sozialisiert. 
Sie hat über Jahre gelernt anzugreifen, weil sie keine Fluchtmöglichkeit oder gar eine Alternative hatte. Sie lebt in einem großen Rudel OHNE Probleme, wenn sie mit ihrer Familie neue Hunde kennenlernt dann eben einfach mit Maulkorb. Ihre "Chefs" wollen nicht, dass ein fremder Hund eine schlechte Erfahrung mit Zähnen im Popo machen muss.
Sobald Mia die anderen Hunde "beschnuppert" hat, kann der Maulkorb ab und alles ist gut. 
Leider ist DAS genau auch der Grund warum Mia seit 3 Jahren keine Menschen findet die sie adoptieren möchten. Ihre jetzige Pflegefamilie kann sehr gut mit dem Maulkorb umgehen, würde sich aber dennoch eine liebevolle Familie ganz allein für Mia wünschen!


Haben Sie keine Scheu vor Maulkörben und deren Trägern :-) Meist sind gerade 
diese Hunde ganz zauberhaft und die treuesten Gefährten!

 

MIA, zu Hause gesucht!!!



Das ist MIA mit ihrer besten Freundin ELLI

Sie wollen das ganze Rudel mit Maulkorb sehen? dann einfach hier klicken




Leinenpflicht? NICHT IMMER

Liebe Hundefreunde,

an dieser Stelle würden wir gerne mit dem weit verbreiteten Irrglauben aufräumen, Hunde egal welcher Rasse und Grösse unterliegen den gleichen Bedingungen.

Generelle Leinenpflicht (auch wenn der hundlose Nachbar etwas anderes behauptet) besteht ersteinmal NUR in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 LHundG)
  • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 LHundG),
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LHundG),
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 LHundG)


Besondere Bedingungen gelten für große Hunde, gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen. 

Große Hunde: höher als 40cm oder schwerer als 20kg
  • Diese Hunde sind innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen.
  • Die Haltung eines "großen Hundes" ist der Stadtverwaltung, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, vom Halter anzuzeigen.
  • Diese Anzeigepflicht besteht unabhängig von der Meldung des Hundes zur Hundesteuer

Die Vorlage von folgenden Unterlagen ist zu der Haltungsanzeige zwingend erforderlich:
  • Sachkundenachweis (Bescheinigung durch autorisierten Tierarzt od. sachverständige Stelle)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (Kopie der Versicherungspolice) mit vorgeschriebene Mindestversicherungssummen.
  • Dauerhafte Kennzeichnung mit Mikrochip (Transponder-Nummer)  

Für "gefährliche Hunde" gilt darüber hinaus Folgendes:
Die Haltung von Hunden der Kategorie "gefährliche Hunde" ist erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  • der Halter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben 
  • der Halter muss die erforderliche Sachkunde besitzen (Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes)
  • der Halter muss zuverlässig sein (Nachweis erfolgt über die Vorlage eines Führungszeugnis)
  • der Halter muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
  • der Halter muss eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung des Hundes gewährleisten

Darüber hinaus wird die Erlaubnis bei "gefährlichen Hunden" nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht.

"Gefährliche Hunde" sind außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an der Leine zu führen.

Darüber hinaus müssen die Hunde einen Maulkorb tragen. Ausnahmen von der Anlein- und der Maulkorbpflicht können nach erfolgreicher Durchführung des Verhaltenstests zugelassen werden.


Das gleichzeitige Führen von mehreren Hunden durch eine Person ist unzulässig.

Eine andere Person als der Halter bzw. die Halterin darf außerhalb des befriedeten Besitztums einen solchen Hund nur führen, wenn er die gleichen Voraussetzungen wie der Halter erfüllt und diese nachweist