Sonntag, 30. Juni 2013

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Dänemark

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. 

Aus gegebenem Anlass möchten wir auch Dänemark nicht aussen vor lassen! Wir werden weder die Bestimmungen bewerten noch subjektiv darstellen, an dieser Stelle soll vor allen Dingen SACHLICH aufgeklärt werden. 

Bei der Einfuhr von Hunden nach Dänemark ist ein gültiger Heimtierausweis vorzulegen, darüber hinaus muss der Hund gechipt ODER tätowiert werden.  Eine gültige Tollwut Impfung muss aus dem Heimtierausweis hervorgehen. Alle Hunde, die nach dem 3. Juli 2011 geboren wurden, müssen gechipt sein!

Bitte beachten: die Tollwut-Impfung muss NACH dem implantationsdatum des Chips liegen, da sonst keine eindeutige Zuordnung der Impfung zum Hund erfolgen kann! 

Seit dem 1. Juli 2010 gelten bei der Einreise nach Dänemark neue Bedingungen, dies heisst, Hunde bestimmter Rassen können nicht nach Dänemark eingeführt werden, ebenso wenig dürfen sie dort gehalten oder gezüchtet werden. 
In Dänemark gelten zwei Hunderassen als besonders gefährlich: Pitt Bull Terrier und Tosa Inu. Einreise, Haltung und Züchtung von diesen Hunderassen, und von Hunden aus Kreuzungen dieser Hunderassen, sind streng verboten, und wird mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe des Hundebesitzers bestraft, sowie mit der Einschläferung des Hundes. Die erweiterte Rasseliste finden Sie weiter unten. 


Alle EU-Länder inkl. Andorra, die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan unterliegen diesen Regeln. Für die Einfuhr aus anderen (Dritt-) Ländern gelten andere Regeln. Hierüber können Sie sich bei der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelanstalt informieren.

Ungeimpfte Welpen (3 Monate oder jünger)
Wenn man in Dänemark einen Wohnsitz hat, ist es möglich eine Genehmigung zur Einfuhr nach Dänemark von ungeimpften Welpen, die junger als 3 Monate alt sind, zu bekommen. Wenn die Reise ausschließlich als Urlaub angesehen werden kann, ist es nicht möglich eine solche Genehmigung zu bekommen.

Gefährliche Hunde
Seit dem 1. Juli 2010 gibt es eine erweiterte Liste über verbotene Hunde in Dänemark. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.
Die Haltung, Zucht oder Einfuhr von den folgenden 13 Rassen ist in Dänemark verboten, sofern sie NACH dem 17. März 2010 angeschafft wurden! 

  1. Pitbull Terrier
  2. Tosa Inu
  3. Amerikanischer Staffordshire Terrier
  4. Fila Brasileiro
  5. Dogo Argentino
  6. Amerikanische Bulldogge
  7. Boerboel
  8. Kangal
  9. Zentralasiatischer Ovtcharka
  10. Kaukasischer Ovtcharka
  11. Südrussischer Ovtcharka
  12. Tornjak
  13. Sarplaninac

Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.

Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt und auch erwünscht! 


Hunde, die von dem Verbot betroffen sind, dürfen sich ohne Leine in sogenannten "Hundewäldern" bewegen, müssen jedoch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Die Befreiung gilt nur für Hundewälder, d. h. in abgegrenzten Bereichen, die Waldbesitzer den Inhabern von Hunden zur Verfügung gestellt haben, um den Hund dort ohne Leine zu bewegen. Es ist also keinesfalls eine allgemeine Ausnahme, die alle öffentlichen Parks und Wälder oder öffentlich zugängliche Trainingsplätze oder dergleichen umfasst.

Wenn nach dem 17. März 2010 ein Hund, der von dem Verbot betroffen ist, erworben wurde, kann die Polizei entscheiden, dass der Hund getötet wird. Wir sind uns bewusst, dass dies zu vielen Protesten geführt hat, allerdings ist dieses Gesetz in Dänemark damals eingeführt worden für NEUANSCHAFFUNGEN! Keineswegs werden Hunde, die vor diesem Datum angeschafft wurden, einfach getötet. 

Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist. Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Möglichkeiten auch den deutschen Behörden zur Verfügung stehen.  

Leinenpflicht
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:
  • An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
  • In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.

Bornholm 
Im Transit zur Insel Bornholm gibt es keine Mitnahmeprobleme für Tier auf der Fähre von Kopenhagen zur Insel Bornholm.Sollten Sie sich aber entscheiden mit Ihrem Tier über Schweden nach Bornholm zu reisen, gelten für Sie und für Ihr Tier zusätzlich die schwedischen Anforderungen.  

Faröer Inseln
Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Faröer Inseln ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Faröer Inseln durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. 

Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei dem zuständigen Tourismus Verband über die genauen lokalen Gegebenheiten, wo sich z.B. Hundewälder oder Auslaufgebiete befinden. 

Freitag, 28. Juni 2013

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Schweiz

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. 


Wenn Sie mit ihrem Hund in die Schweiz fahren wollen, sollten Sie sich vorab darüber im Klaren sein, dass dort andere Richtlinien gelten als bei uns in Deutschland. Was es noch komplizierter macht: Jedes Kanton in der Schweiz hat seine eigenen Gesetze.

Wenn Sie einreisen wollen, benötigen Sie einen gültigen Pass, den sogenannten Hiemtierausweis für ihren Hund, dieser muss den Nachweis einer Tollwutimpfung beinhalten sowie die Chipnummer für ihren Hund. 

Bitte beachten Sie: in der Schweiz besteht Chipflicht!!! 

Die Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen (achtung, manche Seiten geben fälschlicherweise noch 30 Tage an!). Folgeimpfungen müssen im angegebenen Zeitraum stattgefunden haben. Da ein Hund in Deutschland erst mit 3 Monaten geimpft werden kann, ergibt sich ein "Mindesteinreisealter" von fast 4 Monaten für GEIMPFTE Hunde. Für Hunde jünger als 3 Monate gilt Folgendes: 


  • Welpen die jünger sind als 3 Monate brauchen nicht geimpft zu sein, müssen jedoch einen gültigen EU-Ausweis mitführen.
  • Der Hund muss außerdem gechipt sein.
  • Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). 
  • Oder der Hund muss von seine Mutter begleitet werden, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen.


Es dürfen maximal 5 Hunde bei der Reise mitgenommen werden! 

Achtung: Dauerhaftes Einreiseverbot für kupierte Hunde!


Das Einfuhrverbot für Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten gilt nur, wenn Sie länger als 3 Monate in der Schweiz verbleiben oder bei einem Umzug in die Schweiz. Wenn Sie also Ihren Urlaub in der Schweiz verbringen, gilt diese Regelung nicht.

MaulkorbpflichtIn verschiedenen Kantonen und auch in gewissen Städtegebieten wurde Maulkorbpflicht und/oder Leinenzwang eingeführt. Wir empfehlen, sich vor Ort noch zu informieren (vor allem wenn Sie mit grösseren Hunden reisen).
Ein genereller Leinen- und / oder Maulkorbzwang besteht nicht!!! 

Donnerstag, 27. Juni 2013

Pepper stellt sich vor!

Das ist PEPPER! 

Pepper ist ein Jack Russel Terrier - und ein wirklich feiner Kerl! 

Als dann ein weiterer Hund dazu kam, wurde Pepper etwas doof, er war halt König und das sollte in seinen Augen auch so bleiben. Das kann manchmal ein wenig dauern, bis Hund versteht, dass es doch eigentlich viel besser wird mit einem Spielgefährten. 

Also wurde Pepper kurzerhand mit Maulkorb an seinen neuen Freund gewöhnt. Das hat die Situation sehr entspannt, weil natürlich auch der Besitzer viel entspanner mit der Situation umgeht! Mittlerweile lieben sich die beiden - und gehen nicht zimperlich miteinander um...  



Mittwoch, 26. Juni 2013

Mino und Shari stellen sich vor

Der Rüde Mino (Deutscher Schäfer- Kurzhaarcollie- griech. Jagdhund-Mix, 5 Jahre) hatte nach einer harmlosen Balgerei mit einer Hundefreundin eine lange, tiefe Macke auf der Brust, die wegen exzessiver Leckerei nicht zugeheilt ist. Deswegen lief er 3 Wochen mit Maulkorb, bis die Wunde abgeheilt war. Ansonsten trägt er den Maulkorb nur ganz sporadisch zu Übungszwecken und beim Bahnfahren. Er ist regelmäßig mit im Altenheim, macht Einzelbesuche bei Patienten und ist ein sehr, sehr netter Hund :)

Die Hündin Shari (Jagterrier-Aussie-Greyhound-Mix, 11,5 Jahre) wurde letztes Jahr am Hals operiert und hat sich trotz kunstvollen Verbands zweimal innerhalb von 3 Tagen sämtliche Fäden und Klammern aus der Wunde gerissen, deswegen musste sie insgesamt bis zum Abheilen der Naht über 4 Wochen mit Maulkorb laufen, musste ihn auch nachts tragen, und er durfte nur zum Fressen ab.
Wir haben aber kreativ viele Spielchen entdeckt, die sie auch mit Maulkorb machen kann, aber sie fand es insgesamt sehr unspannend :)

Mit der jüngsten, Lyka (Malinois, 2 Jahre), übe ich auch, für etwaiges Bahnfahren und --weil sie ziemliche Bruchpilotin ist-- falls mal eine Verletzung oder Operation ansteht.


Viele Grüße, Gesche mit Shari, Mino und Lyka

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Oesterreich

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. 


Wenn Sie mit ihrem Hund nach Oesterreich fahren wollen, sollten Sie sich vorab darüber im Klaren sein, dass dort andere Richtlinien gelten als bei uns in Deutschland. Was es noch komplizierter macht: Jedes Bundesland in Oesterreich hat seine eigenen Gesetze.

Zu allererst sollten Sie einen Pass für Hunde haben, den sogenannten Heimtierausweis. Dieser beinhaltet eine Beschreibung der Rasse, Geburtsdatum, Chipnummer, Impfungen etc beinhalten. 

Hunde, die nach Oesterreich einreisen, müssen gechipt sein, darüber hinaus darf ich mit maximal 5 Hunden einreisen! 

Wie reise ich mit Welpen ein? 

  • Hunde jünger als 3 Monate müssen nicht geimpft sein, benötigen aber dennoch den Heimtierausweis
  • Der Hund muss gechipt sein 
  • Darüber hinaus sollte nachgewiesen werden können, dass der Hund bis zu seiner Reise an seinem Geburtsort war und nicht mit wild lebenden Tieren in Kontakt war über die er eine Tollwut- Infektion hätte bekommen können. Dies am besten vom Tierarzt bestätigen lassen, sollte der HUnd noch abhängig sein, muss das Muttertier mitgeführt werden! 

Die Leinen- und Maulkorbpflicht ist entgegen der gängigen Meinung NICHT einheitlich geregelt sondern von Gemeinde zu gemeinde unterschiedlich 

In Wien z.B. besteht Leinenpflicht an öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen, Leinen und Maulkörbe dagegen sind an allen öffentlichen Orten (Straßen, Plätze, frei zugängliche Teile von Häusern, Höfe, Lokale, Kleingartenanlagen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, etc.) und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln anzulegen. Darüber hinaus besteht Maulkorbpflicht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten (wie auch immer das nachgewiesen wird). 


Es empfiehlt sich daher, Leine und Maulkorb bei einem Aufenthalt in Österreich jedenfalls immer mitzuführen, und im Bedarfsfall beides anzulegen.


Für genauere Auskünfte wird empfohlen, sich an die Gemeindeverwaltung bzw. an die Tourismusstelle des Aufenthaltsortes in Österreich zu wenden.


Montag, 24. Juni 2013

SACHKUNDENACHWEIS für Hundehalter: Wir finden DAUMEN HOCH!!!

Ab dem 1. Juli wird es in Niedersachsen ein neues Gesetz geben. Dies sieht einen Sachkundenachweis für Hunde vor, ebenso eine Registrierung des Hundes in einem zentralen Register. 

Der Sachkundenachweis verpflichtet jeden, der vor dem 1.Juli 2011 keinen Hund in seinem Besitz hatte und in dem Zeitraum davor nicht mindestens 2 Jahre einen Hund gehalten hat und dies über die Hundesteuer nachweisen kann, eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen. 

Die Prüfung wird landesweit einheitlich sein. Im Verlauf sollen die (zukünftigen) Hundehalter unter anderem nachweisen, dass sie einen Hund einschätzen können, gefährliche Situationen erkennen können und in der Lage sind, möglichen Gefahren so vorzubeugen. Jeder Halter muss seinen Hund so führen können, dass von ihm keine Belästigung oder gar Gefahr für Menschen oder Tiere entsteht. 

Zu der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde kommt nun auch die Registrierung in einem zentralen Register dazu. Die Registrierung muss vor Vollendung des 7. Lebensmonats erfolgen, sofern der Hund in einem älteren Alter "zuzieht", muss diese Meldung innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Dafür muss der Hund ebenfalls gechipt sein, so dass eine Zuordnung zu einem Halter jederzeit möglich ist, das Land Niedersachsen ist der Meinung, dass so nach Beissvorfällen der Hund leichter zuuordnen ist, auch wenn wir das Argument nicht so ganz verstehen, so ist doch für uns eher ein Halter viel leichter zu finden, der seinen Hund einfach "entsorgen" will. 

Sicherlich wird der verbindliche Sachkundenachweis helfen, Hunde besser zu verstehen, ein besseres Verständnis zwischen Hundehalter und Nicht-Hundehalter zu kreieren! So kann man sich relativ gut darauf verlassen, dass der Mensch am anderen Ende der Leine wissen sollte, was er tut! Auch wenn das wohl leider nie zu 100% funktionieren wird. Da haben wir selbst unsere eigenen Erfahrungen mit anderen Hundehaltern gemacht, die ich nur kopfschüttelnd hinnehmen kann. 

Ein Beispiel: 
Ein "Neuhundehalter" war mit seinem Jack Russel unterwegs, dieser wurde auf einem Spaziergang von dem Hund meiner Freundin attackiert. Erst am nächsten Tag wurden die Verletzungen sichtbar und die Halterin wollte gern die Kontaktdaten meiner Freundin. Nun denn, bis hier hin alles fein, allerdings öffnete sie ungebeten unser Gartentor (an dem bereits ein Schild steht "vorsicht Hunde"), und läuft mit ihrem Jackie auf dem Arm durch meinen Garten - meine Hunde waren natürlich im Garten und ich war froh, dass ich meine beiden gut abrufen kann! Gut gemeint von der Dame aber nicht gut gemacht! Man muss schliesslich damit rechnen, dass ein Hund ein gewisses Territorialverhalten hat (und meine haben das ziemlich ausgeprägt), und nicht, dass es auch eine Klingel gegeben hätte!! Vielleicht wäre dies nicht so passiert, wenn sie einen Sachkundenachweis hätte vorlegen müssen, bevor sie den Hund aus dem TH bekommt.

Die neue Verordnung soll auch helfen, sich von Rasselisten zu entfernen, da diese Verordnung zum Teil der aktuellen LHundG entspricht, zb. wird eine Haftpflichtversicherung Pflicht, nicht nur für grosse oder gefährliche Hunde. Auch die Chippflicht ist sicherlich ein guter Schritt nach vorn. 

Leider ist die Oeffentlichkeitsarbeit immernoch sehr für die Menschen ausgelegt, die nicht sonderlich hundefreundlich sind, siehe das Zitat von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer: 

"Mit den umfassenden Regelungen des Hundegesetzes sind wir in Niedersachsen Vorreiter für die effektive Prävention vor Beißattacken und verbessern gleichzeitig den Tierschutz in der Hundehaltung durch die nachzuweisende Sachkunde. Die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen greifen zielgerecht ineinander und tragen so zu einem sicheren Miteinander von Hund und Mensch bei." 

Sehr schade, denn an dieser Stelle wäre sicherlich die Möglichkeit gewesen, Hundebesitzer und "Nichthundemenschen" endlich näher zusammenzubringen und nicht auf den "Beissattacken" herumzukauen, die sicherlich nicht die Intention des normalen Hundehalters sind! 
Menschen, die ihre Hunde agressiv trainieren (ohne diese in den Wach oder Schutzdienst zu stellen), sind immernoch die Ausnahme und ein veranwortungsvoller Halter wird sicherlich auch ohne diese Verorndung bereits versuchen, seinen Hund nach bestem Wissen und Gewissen verantwortungsbewusst zu führen. Da ein Hund ein Raubtier ist, kann man nie ausschliessen, dass ein Hund beisst, vielleicht auch gesundheitlich bedingt, was nicht unbedingt mit der Sachkunde des Halters zusammenhängen muss. 

Wir hätten uns gewünscht, dass dies auch so kommuniziert wird und auch erwähnt wird, dass dieses neue Gesetz bei Hundehaltern grossen Anklang findet. 

Sonntag, 23. Juni 2013

Das ist Mia!



Mia ist Maulkobrträgerin. 
Sie kommt aus einem Tierheim und wurde dort von mehreren Hunden angegriffen und gebissen. Sie ist ein Angstbeißer bei ihr FREMDEN Hunden, ist aber, wie man in den Videos sehen kann, im Rudel sehr gut sozialisiert. 
Sie hat über Jahre gelernt anzugreifen, weil sie keine Fluchtmöglichkeit oder gar eine Alternative hatte. Sie lebt in einem großen Rudel OHNE Probleme, wenn sie mit ihrer Familie neue Hunde kennenlernt dann eben einfach mit Maulkorb. Ihre "Chefs" wollen nicht, dass ein fremder Hund eine schlechte Erfahrung mit Zähnen im Popo machen muss.
Sobald Mia die anderen Hunde "beschnuppert" hat, kann der Maulkorb ab und alles ist gut. 
Leider ist DAS genau auch der Grund warum Mia seit 3 Jahren keine Menschen findet die sie adoptieren möchten. Ihre jetzige Pflegefamilie kann sehr gut mit dem Maulkorb umgehen, würde sich aber dennoch eine liebevolle Familie ganz allein für Mia wünschen!


Haben Sie keine Scheu vor Maulkörben und deren Trägern :-) Meist sind gerade 
diese Hunde ganz zauberhaft und die treuesten Gefährten!

 

MIA, zu Hause gesucht!!!



Das ist MIA mit ihrer besten Freundin ELLI

Sie wollen das ganze Rudel mit Maulkorb sehen? dann einfach hier klicken




Leinenpflicht? NICHT IMMER

Liebe Hundefreunde,

an dieser Stelle würden wir gerne mit dem weit verbreiteten Irrglauben aufräumen, Hunde egal welcher Rasse und Grösse unterliegen den gleichen Bedingungen.

Generelle Leinenpflicht (auch wenn der hundlose Nachbar etwas anderes behauptet) besteht ersteinmal NUR in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 LHundG)
  • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 LHundG),
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LHundG),
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 LHundG)


Besondere Bedingungen gelten für große Hunde, gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen. 

Große Hunde: höher als 40cm oder schwerer als 20kg
  • Diese Hunde sind innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen.
  • Die Haltung eines "großen Hundes" ist der Stadtverwaltung, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, vom Halter anzuzeigen.
  • Diese Anzeigepflicht besteht unabhängig von der Meldung des Hundes zur Hundesteuer

Die Vorlage von folgenden Unterlagen ist zu der Haltungsanzeige zwingend erforderlich:
  • Sachkundenachweis (Bescheinigung durch autorisierten Tierarzt od. sachverständige Stelle)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (Kopie der Versicherungspolice) mit vorgeschriebene Mindestversicherungssummen.
  • Dauerhafte Kennzeichnung mit Mikrochip (Transponder-Nummer)  

Für "gefährliche Hunde" gilt darüber hinaus Folgendes:
Die Haltung von Hunden der Kategorie "gefährliche Hunde" ist erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  • der Halter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben 
  • der Halter muss die erforderliche Sachkunde besitzen (Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes)
  • der Halter muss zuverlässig sein (Nachweis erfolgt über die Vorlage eines Führungszeugnis)
  • der Halter muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
  • der Halter muss eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung des Hundes gewährleisten

Darüber hinaus wird die Erlaubnis bei "gefährlichen Hunden" nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht.

"Gefährliche Hunde" sind außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an der Leine zu führen.

Darüber hinaus müssen die Hunde einen Maulkorb tragen. Ausnahmen von der Anlein- und der Maulkorbpflicht können nach erfolgreicher Durchführung des Verhaltenstests zugelassen werden.


Das gleichzeitige Führen von mehreren Hunden durch eine Person ist unzulässig.

Eine andere Person als der Halter bzw. die Halterin darf außerhalb des befriedeten Besitztums einen solchen Hund nur führen, wenn er die gleichen Voraussetzungen wie der Halter erfüllt und diese nachweist 


Freitag, 21. Juni 2013

Hallo, das ist RUFUS!



Liebe Leser,
Ich möchte euch meinen Hund Rufus vorstellen, eine verschmuste, liebevolle, sensible braque francais.


Der kleine Mann ist gerade zwei Jahre alt geworden, und ist leider schon seit seiner "Rettung" aus einem französischen Tierheim an Babesiose und Anaplasmose erkrankt. 
Ob er aus diesem Grund ein wenig "anders" tickt oder einfach, weil er nie richtig sozialisiert wurde, wissen wir nicht.  Eigentlich ist es auch nicht wichtig, denn zur Sicherheit aller "Fremden" trägt Rufus einen Maulkorb. Auch wenn er medizinisch behandelt wird und ein Training für verhaltensauffällige Hunde absolviert. 


Rufus wird oft angestarrt. Leider. Er mag das überhaupt nicht und dieses Verhalten ist leider nicht sehr förderlich für sein Verhalten. Wie würden wir uns fühlen, wenn wir von jedem Menschen böse angestarrt werden, bloß, weil wir zb eine Brille tragen? Rufus ist kein Hund, der sich versteckt, er ist ein stolzer Rüde, der sich nunmal nicht alles gefallen lässt. Ebenso mag er "ungezogene" kleine dauerbellende Hunde nicht. Aber würden wir es mögen, wenn wir entspannt über die Wiese spazieren und irgendein Unbekannter würde auf uns zugerannt kommen und schreien "hey, was willst Du hier? alles Meins, mach, dass Du weggkommst!" ? Auch bei uns Menschen gibt es darauf unterschiedliche Reaktionen. Ich würde wohl einfach umdrehen und in eine andere Richtung gehen und mir denken "lass mich doch in Ruhe". Ich kann aber auch jeden verstehen, der sagt "was willst Du denn bitte von mir? ICH hab Dir nichts getan! mach weiter und ich werd richtig sauer!". Ein grosser bellender Hund ist "gefährlich", ein kleiner Hund ist süss. So ist das nunmal. Aber vielleicht ändert unser Vergleich die Sichtweise ein wenig. 

Rufus hat sehr viel Spaß, egal ob mit oder ohne Maulkorb! Leider kennen auch viele Hunde diesen Anblick nicht, sind unsicher und vermitteln "Maulkorb - Hunden" ein völlig falsches Bild. Wie schön wäre es, wenn ein Maulkorb zum Alltag gehören würde. So viele Hunde würden sicherlich ein anderes Verhalten an den Tag legen... 

 


 

Wir hoffen, dass wir hier von vielen "Maulkorb-Hunden" lesen und möchten auch von dem Hund "hinter" dem Maulkorb mehr erfahren!