Montag, 15. Juli 2013

Studie zu «Wahrnehmungen von Hunden in der Gesellschaft»

Was die Schweizer schon 2008 wussten, wissen wir Deutschen leider immernoch nicht (oder wollen es nicht wissen)... So wurde damals in der Schweiz eine Studie durchgeführt, um die Wahrnehmung unterschiedlicher Rassen, auch teilweise mit Maulkorb auf die Gesellschaft zu testen, mit für uns sicher nicht überraschendem Ergebnis: 

SCHAFFHAUSEN/WINTERTHUR. Um zu sehen, wie die Vorurteile gegenüber Hunden in unserer Gesellschaft wirlich aussehen, wurde durch die regional verankerte Bettina Stemmler eine interessante Studie angefertigt.

Dank des kleinen Prozentteils der Tiere, welcher sich oft wegen falscher Sozialisierung und Erziehung problematisch verhält, ist die Diskussion über "gefährliche Hunde" immer wieder in aller Munde. In diesem Kontext startete die langjährige hundebegeisterte Bettina Stemmler (25) aus Birchwil ein Forschungsprojekt. Dies als Abschlussarbeit ihrer Weiterbildung zur dipl. tierpsychologischen Beraterin IET. Thema: «Wahrnehmung von Hunden in der Gesellschaft.»

Um herauszufinden, wie Menschen sich wirklich verhalten, wenn sie sich unbeobachtet fühlen, setzte sie eine Testperson mit einem oder mehreren Hunden auf eine Bank. Zu den «getesteten» Rassen gehörten Labrador, West Highland White Terrier, Scottish Terrier, Border Collie und Belgischer Schäferhund (Tervueren), letzterer auch mit Maulkorb. Getestet wurde jeweils mit dem Hundehalter und danach mit der Hundehalterin. Dann wurden 320 Passantenreaktionen erfasst. Und welches ist das erstaunlichste Resultat? «Hunde wirken wirklich stark auf die Passanten, jedoch abhängig von ihrem Aussehen», so Stemmler. 

So schauten 73,8 Prozent der Personen beim Vorbeigehen den Hund an. Von diesen Personen lächelten 42,2 Prozent beim Blickkontakt mit dem Tier. Rund 11,6 Prozent sprachen an, davon 78,3 Prozent aber zuerst den Hund. 
Von den Ansprechenden berührten 21,7 Prozent dann auch das Tier. «Den grössten Hinsehfaktor hatte aber unser Testhund mit dem Maulkorb mit 95 Prozent hinguckenden Passanten», so Stemmler. 

So sei der Hund mit Maulkorb deutlich häufiger angesehen worden als das gleiche Tier ohne den Bissschutz. «Es lässt sich also bezweifeln, dass der Maulkorb eine beruhigende Wirkung hat», so Stemmler.

Weitere Zahlen Bei den kleinen Hunden konnte bei den Farben kein ersichtlicher Unterschied beim Hinschauen festgestellt werden, allerdings lächelten mehr Menschen die hellfarbigen an, während es bei den grossen Hunden genau umgekehrt war. «Dies ist entgegen den Erwartungen. Es könnte aber sein, dass es der extrovertierte und freundliche Charakter des grossen, schwarzen Hundes war, der viel Lächeln auf die Gesichter zauberte. Lächeln kann auch ein Indiz von Unsicherheit sein, jedoch halte ich erstere Erklärung für plausibler», so Stemmler. 

Kaum hatte ein Hund einen Maulkorb, wurde er zum erhöhten Blickfang. Als man drei kleine Hunde auf einmal testete, wurden diese deutlich mehr angesehen als ein einzelner kleiner Hund derselben Rasse, jedoch auch häufiger angelächelt.  Für männliche Singles kann der Hund eine Bereicherung werden. So zeigte sich, dass weibliche Passanten häufiger einen Mann mit seinem Tier anlächelten als ein männlicher Spaziergänger eine Hundebesitzerin. 

Neben den Beobachtungen erstellte Stemmler aber noch einen Fragebogen mit Fotos der Tiere, um zu sehen, ob die Sympathiebewertungen mit der Realität bei Nichthundehaltern übereinstimmt. 

Der grösste Unterschied zwischen den Geschlechtern liegt wieder beim Thema Maulkorb. Während 50 Prozent der Frauen zugaben, Angst vor diesem zu haben, waren es bei den Männern gerade einmal 16,7 Prozent. «Hier vermute ich, dass es für Männer ein Problem ist, zuzugeben, Angst zu haben, dass ist sozial unerwünscht», so Stemmler.

Die gesamte Studie gibt es unter www.scotties.ch

Donnerstag, 11. Juli 2013

MUENCHEN - Umstrittene Leinenpflicht tritt in Kraft

Ab heute gilt das neue Gesetz in München - Jeder Hund, der eine Schulterhöhe von mehr als 50 cm hat, muss von heute an vielerorts in München an die Leine. Viele Tierfreunde finden dies unangemessen und übertreiben, denn auch kleine Hunde können "Schaden" anrichten, unerzogen oder gar gefährlich sein. Trotz aller Kritik konnte das Gericht durchgesetzt werden. Wer sich nicht an die Regelung hält, muss mit hohen Strafen rechnen. 
Der Stein des Anstosses: die Leinenpflicht tritt vor allem an Stellen in Kraft, die bisher als Hundeauslaufgebiete angesehen waren. Zwar wird vom Kreisverwaltungsreferenten Wilfried Blume Beyerle beteuert, dass grundsätzlich ein Hund die Möglichkeit zum Freilaufen haben solle, wofür München bisher auch unter Hundefreunden bekannt war, dennoch steigt die Zaht der Ausnahmen an: 
Innerhalb des Alstadtrings ist nun Leinenpflicht, ebenso sämtliche Fussgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche mit Spielstrassenschild sowie öffentliche Märtke, Versammlungen und Veranstaltungen. Spielplätze waren bisher verboten und bleiben es auch weiterhin, dazu kommt allerdings, dass auch "um den Spielplatz herum" ein "grosser" (also grösser als 50cm) Hund nicht mehr von der Leine darf, sprich an den Bänken oder den Wegen um Spielplätze herum. Diese Regelung gilt für öffentliche UND private Spielplätze. 
Natürlich ist die Verärgerung gross, vor allem, weil die Verordnung ohne eine einzige Gegenstimme den Stadtrat passiert hat. Aber: 
Es gab gute Gründe, die Verordnung überhaupt anszustreben. so sind doch im letzten Jahr mit einer doppelt so hohen Anzahl als im Vorjahr 371 Vorfälle mit Hunden gemeldet worden, davon 140 Fälle besonders schwer, bei denen auch sicherheitsrechtlich eingegriffen wurde. Vor allem eine Attacke auf ein zweijähriges Mädchen in Harlaching, welche überregional bekannt wurde, brachte die Regierung in Zugzwang. 
Natürlich ist eine solche Steigerung auch der grösseren Sensibilität der MItbürger zuzuschreiben, dennoch leben immer mehr Hunde in München und die wenigen, die für diese Vorfälle verantwortlich sind, sind nun der Grund für die Beschränkung für alle Vierbeiner. 
Die Stadt wächst, die Zahl der Hunde auch, so begründet die Stadt, dass man das Geschehen nicht einfach sich selbst überlassen könne und einfach mehr Gebiete mit Leinenpflicht einführen müsse. Viele andere Grossstädte haben bereits eine solche Regelung, für die hundefreundlichen Münchner wird es wohl eine Weile dauern, sich daran zu gewöhnen. 
Die neuen Regelungen lassen nur wenig Spielraum zur Interprepation, so ist nach der deutschen Verordnung eine Leine bekanntlich reissfest und von maximal 2 Metern länge, auch eine "Flexleine" sollte mit Vorsicht genutzt werden. Die Leine muss sicher am Halsband oder Geschirr befestigt sein. Eine Retreiverleine ist ebenfalls eine Grauzone, da diese nicht als "sicher befestigt" gilt. 
Auch bei der Grösse des Hundes spielen Rassestandards keine Rolle, sondern nur die individuelle Grösse des eigenen Hundes. Erwachsene Schäferhunde, Boxer, Dobermänner und Deutsche Doggen fallen grundsätzlich unter die neue Verordnung. Auch wenn sie von kleiner Statur sind.
Viele Hundehalter sehen diese Grössenangabe als schwierig und willkührlich, dem stimmt sogar Blume Beyerle zu, der selbst ehemals einen Berner Sennenhund besass. Dies is aber nicht in der Hand der regionalen Politiker, denn der "grosse" Hund ist bundesweit festgelegt. Die Kommunen können also nur in diesem Rahmen Verordnungen erlassen, somit können generelle Verbote nicht einfach auf alle Hunde ausgeweitet werden. 
Unverändert bleiben die Regelungen bei U- und S-Bahn - hier muss immer angeleint werden - sowie in den städtischen Grünanlagen, wo Hundebesitzer schon jetzt mit grünen Pollern auf Bereiche mit Leinenpflicht hingewiesen werden. Die Größe des Tieres spielt dabei keine Rolle. Im Westpark gilt die Regelung flächendeckend - wie übrigens eigentlich auch in den großen staatlichen Parks wie Englischer Garten oder Nymphenburger Schlosspark, auch wenn vor allem im englischen Garten dieser Regelung bisher nicht immer Folge geleistet wurde. Dies sollte man sich zukünftig sehr gut überlegen, denn die Strafen können empfindlich hoch werden.
Zwischen fünf und 1000 Euro kann das Kreisverwaltungsreferat von Leinen-Sündern kassieren. Theoretisch. In der Praxis, so schätzt Blume-Beyerle, dürften für einen freilaufenden Hund in der Fußgängerzone etwa 100 bis 300 Euro fällig werden. Die Zahl der Kontrolleure hält sich allerdings in Grenzen. Auch wenn die Behörde zwei zusätzliche Mitarbeiter in den Außendienst schickt.
Zusätzlich kümmern sich die Experten des Referats auch um gemeldete Vorfälle mit Hunden, denen in jedem Einzelfall nachgegangen wird. Denn der Knackpunkt, das ist auch Blume-Beyerle klar, ist nicht die Größe, sondern das tatsächliche Verhalten des Tieres. Und das lässt sich in den meisten Fällen von den Haltern beeinflussen durch Training und Erziehung - weshalb die Stadt auch den sogenannten Hundeführerschein voranbringen will. Als Anreiz, einen entsprechenden Kurs zu belegen, ist eine einjährige Befreiung von der Hundesteuer im Gespräch. Der Stadtrat hat jedoch noch keinen Beschluss gefasst.
Deutlich strengere Vorschriften gelten für Kampfhunde, die auf Straßen und Plätzen der gesamten Stadt "zu jeder Tages- und Nachtzeit" an der Leine gehalten werden müssen. Ausnahmen genießen dagegen Blindenhunde, Hütehunde und Diensthunde der Polizei oder von privaten Sicherheitsunternehmen.

Dienstag, 9. Juli 2013

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Polen

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. Polen ist vielleicht nicht das klassische Urlaubsland, aber wenn man viel erleben möchte für wenig Geld, ist Polen ein wahrer Geheimtip! Hier gibt es traumhafte Küstenlandschaften mit langen Stränden oder auch eine Waldreiche Seenplatte mit über 200 Seen! Wer Hunde hat, mit denen er Wintersport betriebt, wird in Polen in den Wintermonaten sicherlich auf seine Kosten kommen, da hier ausgezeichnete Bedingungen herrschen! 

Für die Einreise nach Polen benötigen Sie keinen gültigen "Hundepass", wie in anderen Ländern, es empfieht sich jedoch, diesen mitzunehmen! Auch müssen keine Impfungen vorgewiesen werden. Es ist jedoch sehr zu empfehlen, alle Impfungen durchgeführt zu haben. 


Mit wieviel Hunden kann ich einreisen? 

Es dürfen beliebig viele Hunde bei der Einreise mitgenommen werden.

Hunde jünger als 3 Monate
  • es gibt keine speziellen Regelungen 

ACHTUNG - Krankheiten

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schützen Sie Ihren Hund durch Spot-on oder ein Spray gegen Zecken, eventuell in Kombination mit einem Zeckenhalsband (Aufpassen! Nicht alle Produkte sind zu kombinieren. Fragen Sie Ihren Tierarzt.). Und natürlich nach jeder Wanderung im Freien gut kontrollieren.

In Polen kommt noch Tollwut vor.

Bei Bergwanderungen sollten Sie die Fußsohlen Ihres Hundes gut nachsehen. Spezielle Hundeschuhe können vor Verletzungen schützen.

Mit Hund im Restaurant

Hunde sind in Polen in Restaurants gern gesehen! Generell sollte man die Küche geniessen, denn sie bietet ungeahnte Ueberraschungen!  Normalerweise isst man viel Fleisch und möglichst mit einem Gläschen Vodka. Aber auch Fisch wird in Polen gerne gegessen, allen voran der Karpfen.

Vorsicht bei Kaffee! Am besten vorher fragen, denn es gibt durchaus die Sitte, den Kaffee direkt im Glas aufzubrühen. 

Mit Hund am Strand

In der Hauptsaison empfiehlt sich an den Stränden ein praktischer Umgang: es findet sich immer ein Plätzchen, wo sie mit Ihrem Hund nach Herzenslust tollen können. Und in der Nebensaison laden kilometerlange Sandstrände zum Spazieren mit Hund ein. Hund kann Hund sein, generell sollte man sich so verhalten, dass man niemanden stört. generelle Leinenpflicht gibt es nicht

Allgemein


In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde einen Maulkorb tragen. Im Zug muss für Hunde der halbe Fahrpreis bezahlt werden. Es dürfen pro Fahrgast maximal 2 Hunde mitgenommen werden.

In den Nationalparks sind Hunde verboten.

Wir empfehlen, sich vor der Reise noch einmal beim Tourismusverband über die Regelungen in der Gemeinde zu informieren. 

Dienstag, 2. Juli 2013

Urlaubszeit - Maulkorbzeit? Regelungen im Ausland - Holland

Es ist wieder soweit... Die Sommerferien stehen an! Viele von uns fahren nicht ohne Hund in den Urlaub! Da liegen die Nachbarländer als Reiseziel natürlich nahe. 

Für die Einreise nach Holland benötigen Sie einen gültigen "Hundepass", den sogenannten EU Heimtierpass mit Beschreibung des Tiers, Name und Adresse des Halters sowie dem Nachweis der Tollwut Impfung. 

Bei der Einreise muss die Impfung mindestens 21 Tage alt sein, da unter 3 Monaten nicht geimpft wird in Deutschland gelten für Welpen besondere Regelungen. Die Folgeimpfungen müssen erfolgt sein. 
Ebenfalls MUSS der Hund mit einem Microchip versehen sein! 

Mit wieviel Hunden kann ich einreisen? 

Es dürfen maximal 5 Hunde bei der Einreise mitgenommen werden.

Hunde jünger als 3 Monate

  • Welpen, die jünger als 3 Monate sind, müssen bei der Einreise nicht geimpft sein, sie müssen jedoch einen gültigen EU - Heimtierausweis besitzen. 
  • die Welpen müssen mit einem Microchip versehen sein 
  • Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass der Hund nur an seinem Geburtsort gehalten wurde und nicht in Kontakt mit wilden Tieren war, welche ggf Tollwut übertragen können. 
  • Sofern der Hund noch von der Mutter abhängig ist, muss diese bei der Einreise dabei sein, sie hat die generellen Einreisebestimmungen zu erfüllen. 
Ende des Pitbullverbots

Die "regeling agressieve dieren" (RAD = Regelung für agressive Tiere) wurde zum 1.1.2009 abgeschafft, es wird auch keine weiteren Ausnahmeregelungen geben, somit dürfen alle Rassen einreisen. 

In Holland gilt generell LEINENPFLICHT! Eine Regelung wie in Deutschland gibt es nicht, der Hund ist nur an ausgewiesenen Gebieten abzuleinen. 

An vielen Stränden sind Hunde erlaubt

In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf den meisten Campingplätzen und Hotels sind Hunde - an der Leine - erlaubt. Dennoch sollte man sich vorab informieren, ob dies auch für die ausgesuchten Hotels gilt. 

Wir empfehlen, sich vor der Reise noch einmal beim Tourismusverband über die Regelungen in der Gemeinde zu informieren, so dass auch die Hundeauslaufgebiete bekannt sind.